Zur Beschlussvorlage 075/19 „Unterbringung von Flüchtlingen“ für die Kreistagssitzung am
3. September 2019 sagt Kirsten Paarmann, AfD-Fraktion und Mitglied im Ausschuss für Soziales:
„Die Folgen der Merkelschen Asylpolitik haben weder der Staat, auch nicht die links-rot-grünen Migrationsbefürworter oder sonstige Asyllobbyisten zu tragen, sondern die einheimische Bevölkerung in ihrem täglichen Leben vor Ort.
Auch die finanziellen Belastungen tragen nicht Bund, Länder oder Kommunen, sondern der deutsche Steuerzahler. Im Gegenzug kann dieser mindestens erwarten, dass sich Menschen, denen in diesem Land Zuflucht vor Krieg und Gefahr gewährt wird, an unsere Regeln und Gesetze halten. Ist das nicht der Fall, haben sie ihr Gastrecht verwirkt und müssen mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen.
Die AfD-Fraktion in Nordhäuser Kreistag hat aus diesem Grund am gestrigen Tag einen Änderungsantrag zur oben genannten Beschlussvorlage eingebracht, in dem sie unter anderem fordert, dass für nicht anerkannte Flüchtlinge, die gegen ihre aufenthaltsrechtlichen Pflichten oder gegen grundständige Regeln des menschlichen Zusammenlebens verstoßen oder strafrechtlich in Erscheinung treten, die Abschiebung in das Herkunftsland unter Anwendung aller rechtlichen Möglichkeiten zeitnah zu veranlassen und konsequent umzusetzen ist.
Es zeugt von unfassbarer Naivität, zu glauben, dass jene Migranten, die „beharrlich“ (wörtlich aus der Beschlussvorlage) gegen unsere Gesetze und Regeln verstoßen, durch noch mehr Sozialarbeiter oder „Weiterbildungsmaßnahmen“ auf den rechten Weg zu bringen sind, wie Tim Rosenstock von der Fraktion „Die Linke“ das annimmt.
Integration ist eine Bringschuld der Migranten und nicht der einheimischen Bevölkerung. Der deutsche Staat hat die Rahmenbedingen hierfür längst geschaffen.“
Kirsten Paarmann, AfD-Fraktion im Kreistag Nordhausen
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