von Kirsten Paarmann | Okt. 19, 2026 | Allgemein
Mit der Einstellung des Kochhaus-Lieferdienstes zum 23. Oktober fällt ein wichtiges Lieferangebot für warme Mahlzeiten im Landkreis Nordhausen weg. Darauf weist die Nordhäuser AfD-Stadträtin und Landtagsabgeordnete Kerstin Düben-Schaumann hin.
Besonders betroffen seien Menschen, die aus Alters- oder gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst kochen können oder auf regelmäßige Essenslieferungen angewiesen sind. „Für sie bedeutet der Wegfall, dass sie sich kurzfristig um eine neue Versorgung kümmern müssen. Der Besuch des Lieferanten war zugleich ein wichtiger sozialer Kontakt.“ Da in Nordhausen nach bisherigem Kenntnisstand nur noch ein Lieferdienst verbleibt, könnten Alternativen knapp werden.
„Das Kochhaus steht für sehr gute Essensqualität. Umso bedauerlicher ist es, dass das Lieferangebot nun wegfällt. Für ältere Menschen, die allein leben oder im Alltag auf Unterstützung angewiesen sind, ist ein regelmäßiges warmes Essen keine Selbstverständlichkeit. Wenn ein vertrauter Lieferdienst wegbricht, stellt sich ganz konkret die Frage, wie die tägliche Versorgung künftig gesichert werden kann“, erklärt Stadträtin Kerstin Düben-Schaumann.
Sie schlägt vor, dass sich der Landrat, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie alle Fraktionen des Kreistages und der Stadt- und Gemeinderäte zeitnah zusammensetzen, um mögliche Lösungen zu besprechen. Auch der verbleibende Lieferdienst soll einbezogen werden.
„Wir sollten klären, wie viele Menschen das Kochhaus-Lieferangebot genutzt haben, ob der verbleibende Lieferdienst zusätzliche Kunden aufnehmen kann und welche Alternativen es gibt, wenn das nicht möglich ist. Niemand sollte wegen fehlender Liefermöglichkeiten auf eine verlässliche warme Mahlzeit verzichten müssen“, so Düben-Schaumann.
Bei dem Gespräch soll konkret geprüft werden, welche Lieferkapazitäten vorhanden sind und ob regionale Anbieter oder soziale Träger zusätzliche Unterstützung leisten können.
von Kirsten Paarmann | Okt. 6, 2026 | Allgemein
Die Landtagsabgeordnete und Stadträtin Kerstin Düben-Schaumann (AfD) freut sich über die Förderzusage des Bundes in Höhe von rund 1,86 Millionen Euro für dasSalzabad.„Das ist ein guter Tag für Nordhausen! Gerade mit Blick auf den 100. Geburtstag 2028.Eine Tradition kann wieder aufleben.“Sie gratuliere allen, die sich dafür eingesetzt haben, und zwar ausdrücklich allen. „GuteNachrichten haben es an sich, dass sie später viele Absender gehabt haben – wie manaktuell den Medien entnehmen kann“„Unsere Anfrage im Erfurter Landtag im Sommer 2025 war ein Anfang, das Bad habenwir seither immer wieder öffentlich zur Sprache gebracht. Man weiß nie, was aus einerFrage wird. Manche versickern, andere werden zur Quelle – in diesem Fall für das Bad inSalza.“Dass dieses Thema so schnell an die richtigen Schreibtische gefunden habe, sei einegute Fügung für die Nordhäuserinnen und Nordhäuser. „Erst war das Bad ein Thema fürNachfragen, jetzt ist es eines für zahlreiche Posts und Pressemitteilungen. Dazwischenliegt manchmal gar nicht viel, nur jemand, der den Anfang macht.“Mit Augenzwinkern blickt Frau Düben-Schaumann auf die letzten Tage: „Das Beckenwar selten so voll wie in dieser Woche, vor allem von Politikern der CDU mit ihrenHandykameras. Das freut mich, Bewegung ist ja in jedem Fall gesund – auch, wenn dasBecken noch leer ist. Noch mehr freue ich mich auf den Tag der Eröffnung, an dem dieNordhäuserinnen und Nordhäuser ihr Bad endlich wieder in Besitz nehmen können.Sofern die Christdemokraten dann Platz lassen.“
von Vincent Eisfeld | Sep. 30, 2026 | Allgemein
Nach der „Sommerpause“ kam der Kreistag des Landkreises Nordhausen am 29. September zu seiner ersten Sitzung zusammen. Für die AfD-Fraktion standen dabei vor allem die Kontrolle der Verwaltung, nachvollziehbare finanzielle Entscheidungen und die konsequente Umsetzung bestehender Beschlüsse im Mittelpunkt. Unser Antrag zur Arbeitspflicht für Asylbewerber wurde mehrheitlich angenommen.
Wir bleiben bei offenen Anfragen hartnäckig
Ein wichtiger Punkt für uns war erneut der Umgang der Kreisverwaltung mit schriftlichen Anfragen unserer Fraktion. Bereits in der vorangegangenen Sitzung hatten wir darauf hingewiesen, dass mehrere unserer Anfragen teilweise seit Monaten unbeantwortet waren. Deshalb hat unser stellv. Fraktionsvorsitzender Gernot Petzsch erneut nachgehakt und die noch offenen Vorgänge konkret benannt.
Dazu gehörten unter anderem Fragen zum Hochwasserschutz, zur Wehrfähigkeit der Feuerwehr im Landkreis, zur Kostenentwicklung bei Bauprojekten des Landkreises und der Service Gesellschaft, zum Investitionsstau, zu den Ausgaben für die Flüchtlingskoordinierung, zur Grundsicherung ukrainischer Staatsangehöriger sowie zur Strategie bei Gemeinschaftsunterkünften. Unsere Anfragen sind hier gelistet.
Einige dieser Anfragen stammen bereits aus Januar, Februar und März 2026. Kontrolle der Verwaltung, auch für die Öffentlichkeit, funktioniert nur, wenn die notwendigen Informationen tatsächlich zur Verfügung stehen.
Riesenbärenklau: Wir wollen wissen, ob die bisherigen Maßnahmen tatsächlich wirken
Ausführlich haben wir uns auch mit dem Thema invasive Pflanzenarten beschäftigt. Besonders der Riesenbärenklau ist seit Jahren ein Problem in Nordhausen und im Landkreis.
Uns ging es dabei nicht um eine oberflächliche Debatte, sondern um drei ganz konkrete Fragen. Norman Kulbe fragte daher nochmal: Wer ist zuständig? Wie hoch ist der tatsächliche Finanzbedarf? Und welchen messbaren Erfolg haben die bisherigen Maßnahmen gebracht?
Aus den bisherigen Antworten von Stadt und Landkreis ergaben sich für uns weitere Fragen. Nach den im Kreistag genannten Zahlen hat die Stadt Nordhausen in den vergangenen Jahren durchschnittlich rund 6.000 bis 6.500 Euro jährlich für entsprechende Maßnahmen ausgegeben. Gleichzeitig wurde ein Bedarf von rund 20.000 Euro allein für das Stadtgebiet Nordhausen genannt. Für den Landkreis wurden für 2024 rund 9.000 Euro und für das laufende Jahr etwa 15.000 Euro genannt.
Wir wollten deshalb wissen, wie hoch der tatsächliche Finanzbedarf für den gesamten Landkreis ist und ob überhaupt eine kreisweite Bedarfsberechnung existiert.
Ebenso wichtig ist für uns die Erfolgskontrolle. Wenn seit Jahren Geld für die Bekämpfung ausgegeben wird und gleichzeitig erneut eine Ausbreitung festgestellt wird, muss die Frage erlaubt sein, welche Flächen tatsächlich erfolgreich zurückgedrängt wurden, wo lediglich eine Eindämmung erreicht wurde und wo die Bestände weiter wachsen.
Für die Bürger muss erkennbar sein, wer verantwortlich ist, welche Mittel eingesetzt werden und ob diese Maßnahmen am Ende tatsächlich etwas bewirken. Zudem machen invasive Arten an den Kreisgrenzen nicht Halt. Es bedarf einer Koordinierung mit den Nachbarkommunen. Der Landrat sagte eine nähere Beantwortung unserer Fragen zu.
Linie 10: Wir unterstützen die Zukunft des Projekts – aber nicht ohne Klarheit über Kosten
Auch die Elektrifizierung der Linie 10 war für uns ein wichtiger Tagesordnungspunkt. Für unsere Fraktion hielt Torsten Schönleiter fest: Die Linie 10 ist längst kein Pilotprojekt mehr. Sie gehört seit vielen Jahren zum Alltag vieler Bürger und ist insbesondere auch für Schüler und Pendler von Bedeutung. Deshalb unterstützen wir grundsätzlich die Entwicklung und die Elektrifizierung der Strecke.
Gleichzeitig haben wir deutlich gemacht, dass ein solches Projekt finanziell sauber vorbereitet werden muss. Wir wollen wissen, welche Eigenanteile auf den Landkreis zukommen, welche Folgekosten entstehen und welche zusätzlichen Investitionen beispielsweise bei Fahrzeugen und Infrastruktur notwendig werden.
Gerade bei langfristigen Infrastrukturprojekten reicht es aus unserer Sicht nicht aus, nur die grundsätzliche Richtung zu beschließen. Finanzierung und Folgekosten müssen transparent dargestellt werden.
Zugleich haben wir betont, dass Landkreis, Stadt Nordhausen, Verkehrsbetriebe und HSB gemeinsam handeln müssen. Entscheidungen über die Zukunft der Linie 10 sollten nicht zu neuen Konflikten zwischen Stadt und Landkreis führen.
Der ursprünglich vorgesehene zweite Beschlusspunkt, der die finanzielle Beteiligung des Landkreises mit einer Veränderung der Zuständigkeit für die Linie 10 verknüpfen sollte, wurde nach der Diskussion gestrichen. Die eigentliche Absichtserklärung zur Elektrifizierung wurde anschließend beschlossen.
Hochbauvertrag: Wir lassen uns bei Millionenentscheidungen nicht unter Zeitdruck setzen
Besonders kritisch haben wir die geplante Neufassung des Dienstleistungsvertrages für den Hochbau betrachtet. Damit wird eine Stelle aus der Kreisverwaltung an die Service-Gesellschaft übertragen. Unser Fraktionsvorsitzender Jörg Prophet machte deutlich, dass für uns nicht nachvollziehbar ist, warum eine langfristige finanzielle Entscheidung dieser Größenordnung plötzlich unter erheblichem Zeitdruck getroffen werden sollte. Für uns gilt: Zeitdruck ist bei langfristigen finanziellen Entscheidungen kein guter Ratgeber.
Wir haben deshalb die erste Lesung unterstützt. Dabei ging es ausdrücklich nicht darum, notwendige Bauprojekte zu verhindern. Auch wir wollen, dass Investitionen und Bauvorhaben im Landkreis umgesetzt werden können.
Aber bevor der Landkreis sich über mehrere Jahre an bestimmte Strukturen und Kosten bindet, müssen Alternativen, Leistungsumfang und finanzielle Auswirkungen nachvollziehbar geprüft werden.
Der Kreistag folgte schließlich diesem Weg. Mit 19 Ja- bei 12 Nein-Stimmen wurde die erste Lesung beschlossen. Damit wird über den Hochbauvertrag weiter beraten.
Die Beratungen zu den weiteren Dienstleistungsverträgen haben zugleich gezeigt, dass wir nicht pauschal gegen Leistungen der Service Gesellschaft stimmen. Beim Baumkataster haben wir die vorliegende Lösung unterstützt. Dort sahen wir keinen ausreichenden Grund für eine erneute erste Lesung.
Bei den Reinigungsleistungen (u. a. für Shculen und Flüchtlingsunterkünfte) bestand aus unserer Sicht dagegen noch Beratungsbedarf, weshalb wir dort die erste Lesung unterstützt haben. Auch bei der technischen Hausverwaltung wurde eine weitere Beratung beschlossen. Wo Leistungen und Kosten für uns nachvollziehbar sind, können wir zustimmen. Wo langfristige finanzielle Auswirkungen oder offene Fragen bestehen, erwarten wir eine gründlichere Beratung.
Unser Antrag zu Arbeitspflicht für Asylbewerber erhält eine Mehrheit

Screenshot aus der Übertragung der Sitzung am 29. September. Quelle: https://landkreis-nordhausen.de/kreistag
Ein eigener Schwerpunkt unserer Fraktion war der Antrag zu Arbeitsgelegenheiten für arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Asylbewerber. Unser Anliegen war, die bereits bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten konsequenter zu nutzen und zu prüfen, wie geeignete Arbeitsgelegenheiten im Landkreis organisiert werden können.
In der Diskussion wurde deutlich, dass hierbei andere rechtliche Voraussetzungen gelten als bei Personen, die bereits durch das Jobcenter betreut werden. Der Landrat verwies außerdem darauf, dass eine praktische Umsetzung auch organisatorische und finanzielle Voraussetzungen benötigt.
Für uns war deshalb auch wichtig, dass die Städte und Gemeinden in eine spätere Umsetzung eingebunden werden.
Im Verlauf der Beratung wurde der Antrag angepasst. Am Ende stimmte der Kreistag dem geänderten Antrag zu.
Havarie an der Grundschule Ilfeld
Zu Beginn der Sitzung informierte der Landrat außerdem ausführlich über den Wasserschaden an der neu errichteten Grundschule in Ilfeld.
Wegen des Wassereintritts und möglicher Gefahren durch elektrische Anlagen musste die Schule geschlossen werden. Gutachter sollen nun gemeinsam mit den beteiligten Unternehmen die Ursache feststellen.
Noch ist offenbar nicht geklärt, an welcher Stelle das Wasser in das Gebäude eindringt. Erst danach können auch mögliche Haftungsfragen bewertet werden.
Auch diesen Vorgang werden wir weiter aufmerksam verfolgen, gerade weil es sich um ein neues öffentliches Gebäude handelt und geklärt werden muss, wie es zu einem derartigen Schaden kommen konnte.
Unser Fazit
Für unsere AfD-Fraktion hat die Sitzung erneut gezeigt, wie wichtig eine konsequente Kontrollarbeit im Kreistag ist. Wir wollen wissen, ob öffentliche Gelder tatsächlich wirksam eingesetzt werden. Und wir werden bei langfristigen Verträgen und Investitionen darauf achten, dass Entscheidungen nicht unter vermeidbarem Zeitdruck getroffen werden.
Gleichzeitig unterstützen wir Vorhaben, wenn sie für den Landkreis sinnvoll und finanziell nachvollziehbar sind.
Unser Anspruch bleibt: sachlich nachfragen, Kosten und Zuständigkeiten transparent machen und darauf achten, dass aus Beschlüssen am Ende auch konkrete Umsetzung wird.
von Kirsten Paarmann | Sep. 15, 2026 | Allgemein
Eine Stadtratsanfrage der AfD-Stadträtin Kerstin Düben-Schaumann soll Klarheit über Kosten, Baukonzept und Mietentwicklung bringen
Nordhausen braucht Klarheit über ein Projekt, das viele Erwartungen geweckt hat und sich im Verlauf sichtbar verändert hat. Das IBA-Projekt „Multitalent Ossietzky-Hof“ wurde einst als
innovatives Modellprojekt vorgestellt. Heute stehen zentrale Fragen im Raum – zu den Kosten, zum Baukonzept und zu den Mieten.
Um diese Fragen zu beantworten, hat die Stadträtin Kerstin Düben-Schaumann eine umfassende Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt.
1. Kostenentwicklung
Im Mittelpunkt steht die Kostenentwicklung des Projekts:
Wie haben sich die Gesamtkosten seit Beginn verändert? Welche Ursachen gibt es für
Steigerungen? Und wie verteilen sich die finanziellen Lasten zwischen Stadt und SWG?
Die Anfrage fordert zudem Transparenz darüber, wann eine vollständige Schlussabrechnung
vorliegt und wie diese dem Stadtrat präsentiert wird.
2. Baukonzept – Neubau „Franzi“
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft den Neubau „Franzi“. Ursprünglich war ein Holz-Hybridbau
vorgesehen, später wurde auf einen Betonmodulbau umgestellt. Die Stadtratsanfrage soll
klären, wer diese Entscheidung getroffen hat, welche Varianten geprüft wurden und welche
wirtschaftlichen sowie ökologischen Auswirkungen dieser Wechsel hat. “ Es entsteht also jetzt
ein Wohnblock, ähnlich jenem, der zuvor abgerissen wurde.“
Auch die Rolle der IBA-Vorgaben wird hinterfragt.
3. Mieten & Nebenkosten
Besonders relevant für die Menschen im Quartier ist die Entwicklung der Nettokaltmieten,
Warmmieten und Nebenkosten.
Die Anfrage fordert eine Gegenüberstellung der ursprünglichen Kalkulationen und der heutigen
Werte.
Sie thematisiert die Frage, ob die Ziele „bezahlbares Wohnen“ und „sinkende Nebenkosten“
erreicht wurden – und ob weitere Mieterhöhungen ausgeschlossen werden können.
„Der Ossietzky-Hof ist mehr als ein Bauprojekt. Er ist ein Versprechen für modernes Wohnen,
ein Quartier mit Perspektive.
Die Stadtratsanfrage soll dazu beitragen, dass dieses Versprechen überprüfbar bleibt.
Sie fordert Transparenz, Nachvollziehbarkeit und eine klare Bewertung der bisherigen
Entscheidungen – auch angesichts der Millionensummen an öffentlichen Geldern, die dort
hineingeflossen sind“, so Frau Düben-Schaumann.
von Vincent Eisfeld | Sep. 11, 2026 | Allgemein
Zur gemeinsamen Sitzung von Jugendhilfeausschuss, Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport sowie Ausschuss für Soziales am 31. August 2026 referierte Dr. Susanne Knabe vom Thüringer Landesamt für Statistik zum Bevölkerungsrückgang in Landkreis Nordhausen. Bis 2045 sinkt die Einwohnerzahl im Kreis von rund 81.000 auf etwa 64.000. Die Zahl der Grundschulkinder geht bis 2037 um 34 Prozent zurück, die der 10- bis unter 18-Jährigen ab 2030 um 33 Prozent, die der 50- bis unter 65-Jährigen um 28 Prozent.
Und schon setzt der Reflex ein. Im Landkreis wird nun über die Schließung von mindestens drei Kindertagesstätten gesprochen, bis zu 660 Plätze könnten in zehn Jahren wegfallen. Der Kita-Neubau in Ilfeld ist abgeräumt. In der Schulnetzplanung liegt bereits der Satz auf dem Tisch, nicht jede „Dorfschule“ werde zu halten sein, so die Verwaltung.
Wir halten diese Herangehensweise für falsch. Nicht, weil die Zahlen falsch wären, sondern weil daraus der bequemste und nicht der richtige Schluss gezogen wird. Eine Einrichtung zu schließen ist die letzte Maßnahme, nicht die erste. Wer sie zur ersten macht, verwaltet den Mangel und vergrößert ihn.
Was die Vorausberechnung ist
Frau Dr. Knabe hat das nicht nur gesagt, sie hat es auf ihre Zusammenfassungsfolie geschrieben: sie zeige keine Prognosen, sondern Wenn-Dann-Aussagen. Treffen die Annahmen nicht ein, trifft das Ergebnis nicht ein. Unvorhersehbare Ereignisse sind nicht abbildbar. Die Entwicklungen der nächsten Jahre etwa auf dem Arbeitsmarkt oder auch das private Leben durch die KI-Revolution sind völlig unberücksichtigt. Freilich auch mögliche Krisen und Kriege. Die Rechnungen müssen regelmäßig neu erstellt werden und kommen dann zu anderen Ergebnissen. Und, wörtlich auf derselben Folie: Vorausberechnungen für kleine Gemeinden sind mit größeren Unsicherheiten verbunden.
Wie ernst das zu nehmen ist, zeigt eine Linie auf ihrer letzten Grafik. Die 3. rBv, die Vorgängerrechnung, liegt deutlich über der heutigen: sie hätte für 2045 mehrere tausend Einwohner mehr ausgewiesen. Es ist nicht lange her, dass genau diese Zahlen amtlich waren.
Entscheidend ist, woher die Annahmen kommen: Geburten-, Sterbe- und Wanderungsraten werden aus den letzten Jahren abgeleitet und fortgeschrieben. Die Vorausberechnung ist damit im Kern hochgerechnete Vergangenheit. Was ein Landkreis künftig tut oder unterlässt, kommt darin nicht vor. Ein neues Wohngebiet, eine Gewerbeansiedlung, ein gehaltener Schulstandort, nichts davon steckt in den Kurven.
Daraus folgt zweierlei. Erstens: Wer die Zahlen als Schicksal behandelt, liest sie falsch. Zweitens, und darauf kommt es an: Auch das Gegenteil steckt nicht darin. Die Rechnung zeigt nicht, was passiert, wenn ein Dorf seine Kita verliert. Sie unterstellt stillschweigend, dass alles so weiterläuft wie bisher.
Man kann eine Rechnung nicht als Beleg für eine Entscheidung heranziehen, deren Folgen die Rechnung gar nicht abbildet.
Der Rückbau erzeugt, was er voraussetzt
Eine geschlossene Kita ist kein neutraler Vorgang. Sie ist ein Standortnachteil, der sofort wirkt und dauerhaft bleibt. Junge Familien entscheiden nicht nach Bevölkerungsvorausberechnungen. Sie entscheiden danach, ob es im Ort eine Betreuung gibt, er lebenswert ist und ob das Kind vierzig Minuten im Bus sitzt, ob beide Eltern arbeiten können. Fällt die Einrichtung weg, kann der Ort aus der Auswah fallenl. Wer geht, geht mit Kindern und im gebärfähigen Alter, also mit genau dem Teil der Bevölkerung, dessen Fehlen die nächste Rechnung noch pessimistischer macht. Drei Jahre später steht in der 5. rBv eine schlechtere Zahl, und die dient dann zur Begründung der nächsten Schließung.
Das ist keine Planung. Das ist eine sich selbst erfüllende Prophezeiung mit statistischem Anstrich.
Dazu kommt der Maßstabsfehler. Zieht eine vierköpfige Familie nach Kehmstedt, sind das dort ein Prozent Bevölkerungsgewinn; dieselbe Familie in Nordhausen bewegt ein Hundertstel davon. Fällt ein solcher Zufall in den Referenzzeitraum, wird er in die Zukunft fortgeschrieben und umgekehrt genauso. Die Zahlen sind also ausgerechnet dort am unsichersten, wo die Schließungen anstehen. Auf dieser Grundlage Standorte aufzugeben, ist nicht vorsichtig, sondern leichtfertig.
Die Talsohle ist nicht das Zielniveau
Hier liegt der Punkt, an dem die Folien selbst gegen den Rückbau sprechen. Man muss sie nur bis zum Ende lesen. Die Zahl der unter Sechsjährigen fällt von 3.020 im Jahr 2025 auf rund 2.580 zu Beginn der 2030er Jahre. Das ist der viel zitierte Rückgang um 15 Prozent. Dann aber steigt sie wieder auf 2.840 im Jahr 2045. Gegenüber der Talsohle ist das ein Plus von rund zehn Prozent, gegenüber heute ein Minus von sechs.
Dasselbe Muster bei den Kita-Kindern: Die Zahl der zu betreuenden Kinder ab drei Jahren sinkt bis Mitte der 2030er Jahre von 2.300 auf 1.600 und steigt danach wieder auf 1.800. Bei den unter Dreijährigen geht es von 800 auf 700 und zurück auf 800. Bei den Grundschulkindern: Tiefpunkt 1.870 im Jahr 2037, 2045 wieder 2.000.
Und der Grund dafür steht ebenfalls in den Folien. Die Zahl der 18- bis unter 27-Jährigen steigt bis 2034 um zwölf Prozent, von 6.480 auf 7.280. Das sind die geburtenstarken Jahrgänge 2014 bis 2018, die ins Elternalter kommen. Sie sind bereits geboren, sie leben hier, und sie sind zahlreicher als der heutige Jahrgang.
Wer den Bestand bis 2032 auf das Niveau der Talsohle zurückfährt, hat exakt dann nichts anzubieten, wenn dieser Jahrgang Kinder bekommt. Man würde in die Senke hinein abreißen und säße auf dem Rückweg fest. Eine Kita, die 2031 geschlossen wird, fehlt 2040 — nur dass sie dann nicht wieder aufgeht.
Dasselbe gilt für die Pflege, mit umgekehrtem Vorzeichen. Die Zahl der 80- bis unter 90-Jährigen sinkt bis 2031 um 16 Prozent und steigt danach bis 2045 um 25 Prozent. Bei den Hochbetagten ab 90 steht bis 2031 ein Zuwachs von 48 Prozent bevor, bis 2045 sind es 39 Prozent gegenüber heute; die Gemeinderechnung kommt sogar auf 64 Prozent. Das Zeitfenster für den Ausbau ist jetzt, und es schließt sich Anfang der 2030er Jahre.
Die Grundlage ist noch gar nicht fertig
Ein Detail von Folie drei, das in der Sitzung unterging und das jeden übereilten Beschluss verbietet: Die Anschlussrechnungen des Landesamtes auf Basis der 4. rBv sind erst teilweise fertig. Privathaushalte, Schülerzahlen und Erwerbspersonen liegen vor. Die Anschlussrechnungen zur Kindertagesbetreuung, zu Krankenhausfällen und zu Pflegebedürftigen kommen erst bis Ende 2026.
Die amtliche Berechnung des künftigen Kita-Bedarfs auf Grundlage der aktuellen Kreisrechnung existiert noch nicht. Was in der Sitzung gezeigt wurde, war eine Überschlagsrechnung der Referentin, Kinderzahlen multipliziert mit den Betreuungsquoten der Jahre 2023 bis 2025.
Wer vor Ende 2026 über Kita-Schließungen entscheidet, entscheidet also, bevor die zuständige Behörde ihre Zahlen vorgelegt hat. Das ist nicht zu rechtfertigen.
Der übersehene Hebel: die Betreuungsquote
Auf derselben Folie steht eine Zahl, über die niemand gesprochen hat. Die durchschnittliche Betreuungsquote im Landkreis Nordhausen lag 2023 bis 2025 bei 98 Prozent für die Drei- bis Sechsjährigen — und bei 57 Prozent für die unter Dreijährigen.
Der Platzbedarf ergibt sich aus zwei Faktoren: der Zahl der Kinder und der Betreuungsquote. Die Kinderzahl ist vorgegeben. Die Quote ist es nicht. Bei den über Dreijährigen gibt es keinen Spielraum mehr, bei den unter Dreijährigen liegen mehr als vier von zehn Kindern außerhalb der Betreuung.
Steigt die U3-Quote in den kommenden Jahren, kompensiert das einen erheblichen Teil des Rückgangs und es entspricht dem, was berufstätige Eltern brauchen. Fällt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter zusätzlich ins Gewicht, gilt dort Vergleichbares. Wer Kapazitäten abbaut, ohne diese Quote zu diskutieren, rechnet mit der Hälfte der Gleichung.
Was zuerst zu prüfen ist
Wir bestreiten nicht, dass es Anpassungen geben muss. Wir bestreiten die Reihenfolge. Bevor über einen einzigen Standort entschieden wird, gehört Folgendes auf den Tisch:
- Gruppengrößen und Betreuungsschlüssel. Sinkende Kinderzahlen sind zuerst eine Chance auf Qualität. Kleinere Gruppen sind das, wofür Eltern und Erzieherinnen seit Jahren streiten. Diese Chance zu nutzen statt Plätze abzubauen ist eine politische Entscheidung und sie ist zu treffen, bevor die Standortfrage überhaupt gestellt wird.
- Die Betreuungsquote bei den unter Dreijährigen. Siehe oben. 57 Prozent sind kein Naturgesetz.
- Mehrfachnutzung statt Aufgabe. Ein Gebäude, das für eine Nutzung zu groß ist, ist für zwei oft genau richtig. Kita und Hort, Schule und Dorfgemeinschaftshaus, Bibliothek, Vereinsräume, Tagespflege, Bürgerbüro, Arztsprechstunde. Das erfordert Arbeit an Trägerschaft, Brandschutz und Förderrecht. Es ist mühsamer als ein Schließungsbeschluss und es hält die Struktur.
- Die Fahrzeiten ehrlich rechnen. Jeder Schließungsbeschluss verlängert Schulwege. Wer Einsparungen ausweist, ohne Beförderungskosten und Fahrzeiten danebenzustellen, rechnet unvollständig.
- Das Finanzierungssystem angehen. Weniger Kinder bedeuten weniger Elternbeiträge, während die Fixkosten bleiben. Das ist kein Naturgesetz, sondern die Folge einer Finanzierung, die an Plätzen statt an Standorten hängt. Hier ist das Land gefordert: Wer den ländlichen Raum erhalten will, braucht eine Sockelfinanzierung für kleine Einrichtungen und einen Demografiefaktor im kommunalen Finanzausgleich. Diese Forderung gehört aus dem Kreistag heraus nach Erfurt getragen, statt sie in Ortschaftsräten abzuarbeiten.
- Und die eigentliche Aufgabe: Arbeitsplätze. Die Zahl der 27- bis unter 50-Jährigen sinkt bis 2040 um ein Viertel, die der 50- bis unter 65-Jährigen bis 2045 um 28 Prozent. Die Erwerbspersonenrechnung des Landesamtes auf Basis der 4. rBv ist laut Folie bereits fertig. Wer soll zuziehen, wenn es hier nichts zu arbeiten gibt? Vollerschlossene Gewerbeflächen, die seit Jahren brachliegen, sind ein schwererer Vorwurf an die Kreisentwicklung als jede Kita-Bilanz. Ansiedlung, Fachkräftesicherung, Wohnraum, Bauland, Verkehrsanbindung — das ist die Arbeit, die den Zähler beeinflusst. Der Rückbau beeinflusst nur den Nenner.
Erst wenn all das geprüft, versucht und dokumentiert gescheitert ist, steht eine Schließung an. Dann mit klaren, vorher beschlossenen Kriterien und mit früher Beteiligung von Elternvertretungen, Lehrerschaft und Ortschaftsräten, nicht als Mitteilung nach der Entscheidung.
Warum das mehr ist als eine Standortfrage
Der Rückgang der Bevölkerung in fast allen Ländern der „westlichen Welt“ ist ein Begleitphänomen jeder reif gewordenen Zivilisation. Rom hat mit Ehegesetzgebung und Alimentarstiftungen dagegen angekämpft und verloren. Gewachsene Verbände zerfallen, was Nachbarschaft und Familie einmal selbst regelten, übernimmt Verwaltung, eigene Tätigkeit wird an Apparate delegiert, Wirklichkeit durch bereitgestellte Angebote ersetzt. Wer so lebt, setze seltener Kinder in die Welt.
Man muss diese Deutung nicht teilen. Der Blick über die Grenzen macht es allerdings schwer, sie abzutun: 654.300 Lebendgeborene 2025 in Deutschland, der niedrigste Wert seit 1946. Westeuropa in einem Korridor zwischen 1,1 und 1,6. Ungarn und Rußland kommen trotz massiver Förderung nicht über 1,5. Südkorea liegt bei 0,68. Kein Land hat den Trend mit familienpolitischen Instrumenten gebrochen.
Für uns folgt daraus kein Fatalismus, sondern eine Konsequenz in die entgegengesetzte Richtung. Wenn das Problem darin besteht, dass gewachsene Gemeinschaft durch Verwaltung ersetzt wird, dann ist das Schlechteste, was wir tun können, die letzten Orte gelebter Gemeinschaft abzuwickeln, weil eine Tabelle es nahelegt. Die Dorfschule, die Kita, das Freibad, das Feuerwehrhaus, die Bibliothek: Das sind keine Kostenstellen. Das sind die Orte, an denen ein Gemeinwesen für seine Bewohner überhaupt sichtbar wird. Wer sie schließt und dafür Verwaltungseffizienz ins Feld führt, begeht genau den Fehler, den die Diagnose beschreibt.
Unsere Position
Der Bevölkerungsrückgang ist real, und niemand in diesem Kreistag kann ihn aufhalten. Wir behaupten das auch nicht. Wer verspricht, die Kurve umzukehren, verspricht etwas, das in keinem vergleichbaren Land bislang gelungen ist.
Aber zwischen „wir können den Rückgang nicht aufhalten“ und „wir schließen Kitas und Schulen“ liegt der gesamte Handlungsspielraum kommunaler Politik. Diesen Spielraum kampflos zu räumen und das Ergebnis Sachzwang zu nennen, ist keine Verantwortung, sondern deren Gegenteil.
Der Landkreis kann entscheiden, ob er schrumpft oder ob er sich auflöst. Das ist nicht dasselbe. Ein Landkreis mit weniger Menschen, aber intakten Orten, ist etwas anderes als ein Landkreis, in dem die Menschen weniger werden, weil die Orte nichts mehr bieten.
Wir werden deshalb jede Schließungsbeschluss daran messen, ob vorher alles andere versucht wurde.
Zukünftige Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Nordhausen
von Kirsten Paarmann | Sep. 8, 2026 | Allgemein
22.776 Bürger haben unterschrieben. Jetzt muss die Landesregierung endlich liefern.
Nordhausen/Erfurt, 8. September 2026. Die Botschaft der zweistündigen Anhörung zur Petition „Bäder in Not“ im Thüringer Landtag hätte deutlicher kaum sein können: Die Thüringer Schwimmbäder brauchen endlich eine verlässliche und dauerhafte Finanzierung durch das Land. 22.776 Bürgerinnen und Bürger haben die Petition unterschrieben. Mehr als 30 kommunale Hallenbäder haben sich zu der Initiative zusammengeschlossen, auch das Badehaus Nordhausen ist dabei. Gefordert werden unter anderem 30 Millionen Euro jährlich für die kommunalen Bäder, eine Bäderkonzeption 2040 sowie ein ständiger Ansprechpartner des Landes und schnelle Entscheidungen.
Für die Nordhäuser Stadträtin und Landtagsabgeordnete Kerstin Düben-Schaumann ist das ein längst überfälliger Schritt: „Es reicht jetzt! Die Landesregierung kann nicht ständig von Daseinsvorsorge, Teilhabe und sozialer Verantwortung reden und gleichzeitig zusehen, wie unsere Schwimmbäder finanziell ausbluten.“
Schwimmbäder seien kein Luxus. Hier lernen Kinder schwimmen, hier findet Schul- und Vereinssport statt, hier werden Menschen im Rahmen von Prävention und Rehabilitation behandelt. Die Initiative verweist auf Millionen Besucher jährlich und rund 40.000 Kinder, die in Thüringen jedes Jahr das Schwimmen lernen.
„Bei einem Kind, das nicht schwimmen kann, geht es im schlimmsten Fall um Leben und Tod. Wer beim Schwimmenlernen spart, spart an der falschen Stelle“, erklärt Düben-Schaumann.
Umso unverständlicher sei es, wenn gleichzeitig für politische Programme, Förderprojekte und ideologisch geprägte Vorhaben erhebliche öffentliche Mittel bereitgestellt würden.
„Wenn der Staat Geld für immer neue NGO-Projekte, politische Kampagnen und ideologische Programme findet, dann muss er auch Geld für funktionierende Schwimmbäder finden. Und wenn Milliarden aus Deutschland in Projekte in aller Welt fließen, während Kommunen hier vor Ort nicht einmal mehr wissen, wie sie ihre Bäder offenhalten sollen, dann stimmt etwas ganz grundlegend mit den politischen Prioritäten nicht.“
Düben-Schaumann fordert deshalb eine klare Prioritätensetzung:
„Erst die eigene Bevölkerung, dann alles andere. Unsere Kinder müssen schwimmen lernen können. Unsere Vereine brauchen Trainingsmöglichkeiten. Unsere Kommunen brauchen eine verlässliche Infrastruktur. Das ist konkrete Politik für die Menschen – und nicht irgendein abstraktes Förderprojekt, dessen Nutzen für die Bürger vor Ort kaum nachvollziehbar ist.
Für Theater- und Kulturförderung werden wie selbstverständlich Millionen bereitgestellt. Das kann man politisch vertreten. Aber dann darf man nicht gleichzeitig behaupten, für unsere Schwimmbäder sei kein Geld vorhanden.
Die Landesregierung hat im Doppelhaushalt 2026/27 einmalige Mittel für die Bäder vorgesehen, 8 Millionen Euro im Jahr 2026 und 6 Millionen Euro im Jahr 2027. Das löst das grundlegende Problem jedoch nicht. Wir brauchen eine dauerhafte Finanzierung. Die kommunalen Träger können diese Aufgabe angesichts steigender Energie-, Personal- und Instandhaltungskosten nicht dauerhaft allein stemmen.“
Besonders bitter sei die Situation in Nordhausen. Das Salzaquellbad verfällt weiter, während das Oberzentrum Nordthüringens weiterhin über kein eigenes funktionierendes Freibad verfügt.
Düben-Schaumann kritisiert in diesem Zusammenhang auch die fehlende Präsenz von Oberbürgermeister Buchmann bei der Anhörung in Erfurt:
„Ich hätte mir gewünscht, dass unser Oberbürgermeister die Gelegenheit nutzt und in Erfurt persönlich für Nordhausen kämpft. Wenn es um die Zukunft unserer Bäder und damit um die Lebensqualität der Nordhäuser geht, sollte die Stadtspitze ruhig mal sehen lassen.“
Für Düben-Schaumann ist das Ergebnis der Petition ein unmissverständlicher Auftrag:
„Die Landesregierung muss endlich entscheiden, welchen Stellenwert die Schwimmbäder im Freistaat tatsächlich hat. Wer Milliarden für fragwürdige politische Projekte und internationale Vorhaben aufbringen kann, der muss auch 30 Millionen Euro jährlich für die Rettung unserer Thüringer Schwimmbäder aufbringen können. Das ist eine Frage der Prioritäten und des politischen Willens!“
Kerstin Düben-Schaumann, AfD
Stadträtin der Stadt Nordhausen
Mitglied des Thüringer Landtages
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