Die AfD-Fraktion im Kreistag Nordhausen hat mit ihrem Antrag zur Heranziehung arbeitsfähiger Asylbewerber zu gemeinnützigen Tätigkeiten ein Thema auf die Tagesordnung gesetzt, das nach ihrer Auffassung längst hätte umgesetzt werden müssen: die konsequente Anwendung geltenden Rechts nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz.

Bereits in der Einbringung des Antrags machte unser Kreistagsmitglied Sven Grunert deutlich, dass es der AfD nicht um neue gesetzliche Vorgaben gehe, sondern um die Durchsetzung bestehender Regelungen. Arbeitsfähige Leistungsbezieher könnten nach geltender Rechtslage zu gemeinnützigen Tätigkeiten herangezogen werden. Andere Thüringer Landkreise gingen diesen Weg bereits. Auch im Landkreis Nordhausen müsse dieses Instrument endlich genutzt werden.

Aus Sicht der AfD ist die Frage klar. Wer in Deutschland Leistungen erhält und arbeitsfähig ist, muss im Rahmen des Gesetzes auch einen Beitrag für die Gemeinschaft leisten. Gemeinnützige Arbeit in Bereichen wie Grünpflege, Bauhöfen oder kommunalen Einrichtungen kann nach Auffassung der Fraktion helfen, Strukturen zu schaffen, Verantwortung einzufordern und zugleich die Kommunen praktisch zu entlasten.

In der Debatte zeigte sich, dass der Grundgedanke des Antrags von den anderen Fraktionen inhaltlich kaum bestritten wurde. Sie mussten – wie auch der Landrat – einräumen, dass die gesetzliche Grundlage besteht und das Anliegen dem Grunde nach berechtigt ist. Die CDU verweigerte dennoch die Zustimmung zum Antrag in der vorliegenden Form und kündigte stattdessen einen eigenen Antrag an.

Der Landrat brachte anschließend den Vorschlag ein, für die organisatorische Umsetzung pauschal 100.000 Euro in den Haushalt 2026 einzustellen. Die AfD-Fraktion machte jedoch deutlich, dass eine seriöse Entscheidung nicht auf Zuruf mit frei gewählten Pauschalsummen getroffen werden dürfe.

Der Fraktionsvorsitzende Jörg Prophet brachte diese Kritik in der Sitzung unmissverständlich auf den Punkt:
„Wir wissen gar nicht, wie viele Betroffene dafür infrage kommen können. Wir können also gar keine Relation dafür herstellen.“

Mit Blick auf die vorgeschlagene Summe erklärte Prophet weiter:
„Wir hörten hier von der Veraltung 200.000 Euro, jetzt 100.000 – nehmen wir doch 150.000? Das ist doch keine seriöse Haushaltsführung!“

Gerade weil die AfD-Fraktion eine belastbare und rechtssichere Umsetzung will, sprach sie sich dafür aus, das Thema in die erste Lesung zu überweisen. Ziel ist es, der Verwaltung die Möglichkeit zu geben, konkret darzustellen, wie viele Personen betroffen sind, welche Strukturen benötigt werden und welche Kosten tatsächlich entstehen.

Dazu erklärte Jörg Prophet:
„Ich würde vorschlagen, dass wir hier gesetzlichen Forderungen nachkommen, dass wir der Verwaltung eine Möglichkeit zu geben, uns vorzurechnen, welche Mittel benötigt werden, um eine Anzahl X von Betroffenen eben diesen Tätigkeiten zuzuführen.“

Aus Sicht der AfD wurde damit in der Sitzung eines deutlich: Inhaltlich wird die Notwendigkeit der Maßnahme kaum noch bestritten. Umso unverständlicher ist es für die Fraktion, dass die konsequente Anwendung geltenden Rechts im Landkreis Nordhausen weiterhin nicht längst selbstverständlich ist.

Die AfD-Fraktion hält deshalb an ihrer Forderung fest, arbeitsfähige Asylbewerber im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten zu gemeinnützigen Tätigkeiten heranzuziehen. Die erste Lesung bietet nun die Gelegenheit, die notwendigen Daten und Planungsgrundlagen vorzulegen. Für die AfD bleibt entscheidend, dass aus grundsätzlicher Zustimmung am Ende auch konkretes Verwaltungshandeln wird.