von Frank Kramer | Jan. 28, 2026 | Allgemein
Die AfD-Fraktion im Stadtrat Nordhausen hat einen Antrag zur Erarbeitung eines strategischen Personalentwicklungskonzepts mit Zeithorizont 2035 eingebracht. Das Konzept soll die Stadtverwaltung im Rahmen des laufenden Haushaltskonsolidierungsprozesses zukunftsfähig aufstellen.
„Die Personalkosten stellen einen wesentlichen und stetig wachsenden Anteil des städtischen Haushalts dar“, erklärt Fraktionsvorsitzender Frank Kramer. „Ohne strategische Planung besteht die Gefahr kurzfristiger und unsystematischer Konsolidierungsmaßnahmen. Unser Antrag schafft Transparenz und ermöglicht faktenbasierte Entscheidungen.“
Kernpunkte des Antrags
Der Antrag sieht eine umfassende Bestandsaufnahme der aktuellen Personalstruktur vor, einschließlich Aufgabenbereichen, Vollzeitäquivalenten und Personalkosten je Organisationseinheit. Eine systematische Aufgabenkritik soll bewerten, welche Tätigkeiten gesetzlich verpflichtend sind, strategische Bedeutung haben oder tatsächliche Wirkung für Bürgerinnen und Bürger entfalten.
Innerhalb von zehn Jahren soll eine Reduzierung der Personalkosten um etwa 10 Prozent erreicht werden – sozialverträglich durch natürliche Fluktuation, Nichtwiederbesetzung von Stellen sowie Qualifizierung und Umsetzung von Mitarbeitenden. Kein Stellenabbau per Kündigung ist vorgesehen.
Digitalisierung und Prozessoptimierung
Besonderes Augenmerk legt der Antrag auf die Optimierung von Verwaltungsprozessen, Entbürokratisierung sowie verstärkte Digitalisierung und Nutzung moderner IT- und KI-Anwendungen. Die sogenannte Meta-Ebene der „Verwaltung der Verwaltung“ soll kritisch geprüft und auf ein erforderliches Mindestmaß begrenzt werden.
Vergleich mit anderen Kommunen
Um fundierte Entscheidungen zu ermöglichen, sollen geeignete Vergleichskommunen ähnlicher Größe und Struktur identifiziert werden. Kennzahlen wie Personalquote, Aufgabenverteilung und Leistungskennzahlen sollen als Orientierung dienen.
Beteiligung und Transparenz
Der Personalrat soll frühzeitig eingebunden, die Fachausschüsse regelmäßig informiert werden. Das fertige Personalentwicklungskonzept ist dem Stadtrat bis spätestens 30. Juni 2026 zur Beschlussfassung vorzulegen. Eine regelmäßige Evaluierung soll die Zielerreichung überprüfen.
„Unser Antrag verfolgt ausdrücklich nicht das Ziel eines undifferenzierten Stellenabbaus, sondern die nachhaltige Modernisierung der Stadtverwaltung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sowie der finanziellen Stabilität unserer Stadt“, betont Kramer.
Häufig gestellte Fragen zum Personalentwicklungskonzept 2035
„Das ist ein Sparprogramm auf dem Rücken der Beschäftigten.“
Der Antrag sieht keinen Stellenabbau per Kündigung vor.
Vorgesehen ist eine sozialverträgliche Entwicklung über 10 Jahre:
- natürliche Fluktuation,
- Nichtwiederbesetzung,
- Qualifizierung und Umsetzung.
Ziel ist nicht weniger Menschen, sondern besser eingesetzte Ressourcen.
👉 Beschäftigte werden nicht abgebaut, sondern zukunftsfähig aufgestellt.
„Die Verwaltung ist jetzt schon überlastet – weitere Einsparungen gefährden die Leistungsfähigkeit.“
Genau deshalb fordert der Antrag eine systematische Aufgabenkritik.
Überlastung entsteht häufig durch:
- Doppelstrukturen,
- unnötige Bürokratie,
- interne Steuerungsebenen.
Durch Digitalisierung, Prozessoptimierung und klare Priorisierung können Mitarbeitende entlastet werden.
👉 Weniger ineffiziente Strukturen bedeuten mehr Zeit für Kernaufgaben.
„Aufgabenkritik ist subjektiv und politisch motiviert.“
Der Antrag fordert ausdrücklich:
- objektive Kriterien,
- messbare Wirkungen,
- Orientierung an Pflichtaufgaben und Gemeinwohl.
Zusätzlich:
- Vergleich mit anderen Kommunen,
- transparente Berichterstattung,
- Beteiligung der Fachausschüsse.
👉 Entscheidungen sollen daten- und wirkungsbasiert, nicht ideologisch getroffen werden.
„10 % weniger Personalkosten sind unrealistisch.“
Die Reduktion ist auf 10 Jahre verteilt.
Sie entspricht grob:
- altersbedingten Abgängen,
- Effizienzgewinnen durch Digitalisierung,
- organisatorischen Anpassungen.
Vergleichbare Kommunen haben ähnliche Ziele bereits erreicht.
👉 10 % in 10 Jahren ist maßvoll, realistisch und verantwortungsvoll.
„Der Antrag greift unzulässig in die Organisationshoheit der Verwaltung ein.“
Der Stadtrat hat:
- Budget- und Steuerungsverantwortung,
- das Recht, strategische Leitlinien vorzugeben.
Die konkrete Ausarbeitung bleibt Aufgabe der Verwaltung.
Der Antrag gibt Ziele und Rahmen, keine Detailanweisungen vor.
👉 Strategie ist Sache des Stadtrats – Umsetzung Sache der Verwaltung.
„Ein solches Konzept bindet zusätzliche Ressourcen und kostet erst einmal Geld.“
Kurzfristiger Aufwand ist richtig – aber:
Ohne Strategie entstehen dauerhaft höhere Kosten.
Ein fehlendes Konzept führt zu:
- ungeplanten Stellenmehrungen,
- ineffizientem Mitteleinsatz,
- kurzfristigen Notlösungen.
👉 Wer heute nicht investiert, zahlt morgen doppelt.
„Digitalisierung und KI können Verwaltung nicht ersetzen.“
Niemand behauptet, dass Technik Menschen ersetzt.
Ziel ist:
- Unterstützung bei Routinetätigkeiten,
- schnellere Bearbeitung,
- weniger Fehler und Doppelarbeit.
Dadurch bleibt mehr Zeit für Bürgerkontakt und Facharbeit.
👉 Digitalisierung ersetzt keine Menschen – sie entlastet sie.
„Der Vergleich mit anderen Kommunen ist nicht übertragbar.“
Der Antrag fordert geeignete Vergleichsstädte:
- ähnliche Größe,
- ähnliche Aufgabenstruktur,
- vergleichbare Finanzlage.
Es geht nicht um 1-zu-1-Übernahme, sondern um:
- Orientierung,
- realistische Benchmarks,
- Lernen aus Erfolgen und Fehlern.
👉 Vergleiche sind kein Zwang, sondern eine Entscheidungshilfe.
„Der Personalrat wird hier übergangen.“
Im Gegenteil: Der Antrag schreibt die Einbindung des Personalrats ausdrücklich fest.
Transparenz und Beteiligung sind zentrale Bestandteile.
Frühzeitige Einbindung verhindert Konflikte und stärkt Akzeptanz.
👉 Beteiligung ist kein Risiko – sie ist Voraussetzung für Erfolg.
„Warum ein Horizont bis 2035?“
Personalentwicklung ist langfristig:
- Altersstruktur,
- Nachwuchsgewinnung,
- Qualifizierung.
Ein langer Zeithorizont:
- vermeidet hektische Einschnitte,
- ermöglicht vorausschauende Planung,
- schafft Sicherheit für Beschäftigte.
👉 Langfristige Planung ist sozialer und effizienter als kurzfristiger Aktionismus.
von Redaktion | Jan. 25, 2026 | Allgemein
Die nnz berichtete am 22. Januar 2025 über die Notfallpläne im Landkreis, sollte es einmal zum „Blackout“ kommen. Die Nordhäuser AfD sieht ihre eigenen Anliegen in der Berichterstattung bestätigt.
Die AfD zeige Wirkung, meinte der Landtagsabgeordnete Jörg Prophet. Die Situation in Berlin habe gezeigt, wie „effizient“ staatliche Strukturen funktionieren, wenn der Stecker gezogen werde.
„Ein Notfallplan sollte mehr sein als nur ein verstaubter Ordner im Keller und vor allen Dingen der Bevölkerung vermitteln: Ja, wir sind vorbereitet. Das Berlin-Szenario wird bei uns nicht passieren“, teilt Prophet mit.
Man freue sich außerordentlich, dass man den Landrat mit der AfD-Anfrage „Notfall- und Krisenvorsorge im Landkreis Nordhausen“ von Anfang Januar dazu habe anregen können, über dieses wichtige Thema nachzudenken und die Einwohner des Landkreises darüber zu informieren. „Auch wenn unsere Anfrage offiziell noch nicht beantwortet ist, bürgerschaftliches Engagement lohnt sich“, so Prophet.
Jörg Prophet, Fraktionsvorsitzender der AfD im Kreistag Nordhausen
von Redaktion | Jan. 20, 2026 | Allgemein
In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Umwelt wurden zentrale Weichenstellungen für die Zukunft der Stadt Nordhausen diskutiert. Die AfD-Fraktion sieht dabei sowohl beim Einzelhandel als auch beim Wohnungsbau und der Stadtentwicklung insgesamt erheblichen Handlungsbedarf…
Einzelhandelskonzept gefährdet Standortentscheidung
Im Mittelpunkt der Sitzung stand der Antrag der AfD-Fraktion zur Änderung des bestehenden Einzelhandels- und Zentrenkonzepts. Hintergrund ist die bevorstehende Standortentscheidung eines bedeutenden Elektronikmarktes, der nur durch erhebliche Investitionen langfristig in Nordhausen gehalten werden kann. Am bisherigen Standort sind diese Investitionen aufgrund hoher Unterhaltskosten, ungünstiger Mietbedingungen und struktureller Einschränkungen – insbesondere der schlechten Erreichbarkeit der oberen Verkaufsflächen – nicht mehr realisierbar.
Das Unternehmen hat daher deutlich gemacht, dass es entweder an einen neuen, innenstadtnahen Standort wechseln oder sich vollständig aus Nordhausen zurückziehen muss. Der gewünschte Standort liegt jedoch rund 200 Meter außerhalb des im Einzelhandelskonzept festgelegten Bereichs und wäre nach aktueller Rechtslage nicht genehmigungsfähig. Die AfD-Fraktion beantragte daher eine Anpassung des Bebauungsplans. Alternativ wurde die Aufhebung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts beantragt, sollte eine Änderung nicht möglich sein.
In der intensiven Diskussion wurde fraktionsübergreifend deutlich, dass der politische Wille besteht, den Markt in Nordhausen zu halten. Der Antrag der AfD-Fraktion wurde schließlich mehrheitlich als Empfehlung an den Stadtrat weitergeleitet. Frank Kramer, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion, kritisierte insbesondere die passive Rolle der Verwaltung: „Passen wir unsere Instrumente nicht an die wirtschaftliche Realität an, verlieren wir dauerhaft Angebote, Arbeitsplätze und Steuereinnahmen.“
Bauturbo: Verwaltung blockiert Chancen
Unverständnis herrschte bei vielen Stadträten über den vorgelegten Grundsatzbeschluss zur Nichtanwendung des sogenannten Bauturbos, eines Bundesinstruments zur Beschleunigung des Wohnungsbaus. Aus Sicht der AfD-Fraktion zeigt dieser Beschluss, dass die Stadtentwicklungsabteilung weder Ideen noch den Willen erkennen lässt, vorhandene Werkzeuge aktiv für die Entwicklung Nordhausens zu nutzen.
Frank Kramer erklärte dazu: „Wenn der Bund uns Instrumente zur Verfügung stellt, um schneller Wohnraum zu schaffen und Stadtentwicklung voranzubringen, dann muss eine Verwaltung aufzeigen, wo und wie diese Instrumente sinnvoll eingesetzt werden können – und nicht Wege suchen, sie von vornherein auszuschließen.“ Darüber hinaus machte Frank Kramer deutlich, dass bei einem derart mächtigen Instrument eine klare Positivliste notwendig gewesen wäre, die aufzeigt, in welchen Bereichen der Bauturbo gezielt eingesetzt werden kann, um städtebauliche Ziele schnell, unbürokratisch und investorenfreundlich umzusetzen.
Eine solche Strategie legte die Verwaltung jedoch nicht vor. Auch die zusätzlich eingebrachten Leitlinien zum Bauturbo bewertete die AfD-Fraktion kritisch. Diese seien derart stark reglementiert, dass der eigentliche Beschleunigungseffekt nahezu vollständig verpuffe. Besonders problematisch sei dies vor dem Hintergrund, dass es in Nordhausen mehrere offene Stadtratsbeschlüsse gebe, die teilweise seit Jahren nicht umgesetzt wurden und mit Hilfe des Bauturbos kurzfristig realisierbar wären.
Linden am Blasiikirchplatz: AfD für Erhalt des Baumbestandes
Große Aufmerksamkeit erhielt auch der Bericht zum Zustand der Linden am Blasiikirchplatz. In der Vergangenheit wurde wiederholt betont, dass der Erhalt des Baumbestandes zwingende Voraussetzung für die Förderung des Projektes ist. Dennoch wurde nun durch ein von der beauftragten Baufirma eingeholtes Gutachten eine mögliche Gefährdung der Bäume ins Feld geführt, verbunden mit dem Wunsch nach Fällung und Neupflanzung. Während das Bauamt die Argumentation des Unternehmens teilweise nachvollzieht, sieht das Amt für Umwelt- und Grünordnung den Baumbestand weiterhin als erhaltenswert an. Aus Sicht der AfD-Fraktion ist diese Einschätzung maßgeblich.
Die Stadträtin und Landtagsabgeordnete Kerstin Düben-Schaumann sagt dazu: „Der Erhalt des Baumbestandes ist förderrelevant und stadtbildprägend. Solange das Umweltamt keine Notwendigkeit zur Fällung sieht, gibt es für uns keinen Grund, dieses Risiko einzugehen und das Projekt zu gefährden.“ Die AfD-Fraktion spricht sich daher ganz klar für den Erhalt der Linden am Blasiikirchplatz aus.
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