von Frank Kramer | Mai 4, 2026 | Allgemein
Der Stadtrat Nordhausen hat mit 19 Ja-Stimmen den Antrag der AfD-Fraktion für ein strategisches Personalentwicklungskonzept mit dem Zeithorizont 2035 beschlossen. Dazu erklärt Fraktionsvorsitzender Frank Kramer:
„Wir haben nie gefordert, Stellen blind zu streichen oder Entlassungen durchzusetzen. Was wir von Anfang an wollten war eine ehrliche, systematische Bestandsaufnahme. Welche Aufgaben erfüllt die Stadtverwaltung heute? Welche sind gesetzlich vorgeschrieben, welche strategisch sinnvoll – und welche nicht?
Das Ergebnis dieser Aufgabenkritik wird zweierlei zeigen: Dort, wo heute Engpässe bestehen, können neue Stellen notwendig und begründbar sein. Dort, wo Doppelstrukturen, veränderte Aufgaben oder ineffiziente Abläufe festgestellt werden, werden sich Einsparungen von selbst ergeben – als logische Konsequenz, nicht als politisches Diktat. Unser ursprünglicher Richtwert von rund 40 Stellen im Gesamtkontext bleibt dabei eine realistische Einschätzung; nicht als Vorgabe von oben, sondern als Ergebnis eines sauberen Prozesses.
Wer das kleinredet, verweigert die Debatte.
Wenn Kollegen anderer Fraktionen sagen, im Antrag sei „nichts mehr übrig“ oder er sei „sinnlos“, dann fragen wir: Warum fürchtet man Transparenz? Eine Verwaltung, die ihre eigenen Aufgaben nicht systematisch bewertet, kann weder gezielt investieren noch verantwortungsvoll sparen. Sie verwaltet sich selbst, auf Kosten der Steuerzahler.
Ja, wir haben den Antrag im Verfahren angepasst. Das war politisch vernünftig, um eine Mehrheit zu erreichen. Der Kern aber ist geblieben: Aufgabenkritik, Transparenz, Vergleich mit anderen Kommunen – und am Ende eine belastbare Grundlage für Entscheidungen, die der Stadtrat gemeinsam tragen kann.
Die Arbeit beginnt jetzt. Wir werden sie konstruktiv begleiten.“
Frank Kramer,
Fraktionsvorsitzender
von Frank Kramer | Mai 1, 2026 | Allgemein
In der Stadtratssitzung vom 22. April 2026 wurde unser überarbeiteter Antrag zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (EZK) sowie zur Sicherung tragfähiger Einzelhandelsstandorte in erste Lesung gebracht. Ein wichtiger erster Schritt, um den drohenden Wegzug eines etablierten Elektrofachmarktes aus Nordhausen – mit allen Folgen für Arbeitsplätze, Gewerbesteuer und Kaufkraftbindung – abzuwenden.
Die Darstellung der Grünen, unser Antrag sei „aufgeweicht“ worden und biete „keine konkrete Lösung“, weisen wir zurück. Richtig ist das Gegenteil: Auf Grundlage der Rücksprache mit der Verwaltung und des Feedbacks aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung vom Montag haben wir den Antrag überarbeitet, um ihn rechtssicher und mehrheitsfähig zu gestalten. Eine pauschale Abweichung vom EZK wäre als unzulässige Einzelfallplanung gerichtlich angreifbar gewesen.
Stattdessen enthält der Antrag drei klare Prüfaufträge an die Verwaltung: Erstens die Überprüfung der Nordhäuser Sortimentsliste – das von der Stadt selbst beauftragte Junker+Kruse-Gutachten dokumentiert einen Online-Anteil von 43 % im Segment Consumer Electronics, was die bisherige Einstufung einzelner Elektrosortimente als zentrenrelevant grundlegend infrage stellt. Zweitens eine Auswirkungsanalyse für den Standort Heinrich-Zille-Straße. Drittens die Prüfung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 BauGB. Alle Ergebnisse sind der Verwaltung innerhalb von vier Monaten vorzulegen, von jahrelangem Stillstand keine Spur.
Runder Tisch ist kein Ersatz für Planungsrecht
Den von den Grünen angekündigten Runden Tisch begrüßen wir grundsätzlich. Wir machen aber deutlich: Ein Runder Tisch schafft kein Planungsrecht. Er kann Vertrauen stärken, aber er kann weder die Sortimentsliste fortschreiben noch einen Bebauungsplan ersetzen. Genau diese Instrumente liefert unser Antrag. Wir nehmen gerne am Runden Tisch teil – Reden allein wird das Problem jedoch nicht lösen.
Worum es eigentlich geht
15 bis 20 Arbeitsplätze, Gewerbesteuereinnahmen und Angebotsvielfalt für die Nordhäuser Bürger stehen auf dem Spiel. Unser Antrag schwächt das EZK nicht, sondern führt es auf Basis belegter Marktentwicklung fort und gibt der Verwaltung einen klaren Arbeitsauftrag mit verbindlicher Frist. Wir freuen uns darauf, in der zweiten Lesung gemeinsam mit allen Fraktionen eine tragfähige Lösung zu erarbeiten.
Frank Kramer, Stadtratsmitglied, AfD-Fraktion im Stadtrat Nordhausen
von Frank Kramer | Jan. 28, 2026 | Allgemein
Die AfD-Fraktion im Stadtrat Nordhausen hat einen Antrag zur Erarbeitung eines strategischen Personalentwicklungskonzepts mit Zeithorizont 2035 eingebracht. Das Konzept soll die Stadtverwaltung im Rahmen des laufenden Haushaltskonsolidierungsprozesses zukunftsfähig aufstellen.
„Die Personalkosten stellen einen wesentlichen und stetig wachsenden Anteil des städtischen Haushalts dar“, erklärt Fraktionsvorsitzender Frank Kramer. „Ohne strategische Planung besteht die Gefahr kurzfristiger und unsystematischer Konsolidierungsmaßnahmen. Unser Antrag schafft Transparenz und ermöglicht faktenbasierte Entscheidungen.“
Kernpunkte des Antrags
Der Antrag sieht eine umfassende Bestandsaufnahme der aktuellen Personalstruktur vor, einschließlich Aufgabenbereichen, Vollzeitäquivalenten und Personalkosten je Organisationseinheit. Eine systematische Aufgabenkritik soll bewerten, welche Tätigkeiten gesetzlich verpflichtend sind, strategische Bedeutung haben oder tatsächliche Wirkung für Bürgerinnen und Bürger entfalten.
Innerhalb von zehn Jahren soll eine Reduzierung der Personalkosten um etwa 10 Prozent erreicht werden – sozialverträglich durch natürliche Fluktuation, Nichtwiederbesetzung von Stellen sowie Qualifizierung und Umsetzung von Mitarbeitenden. Kein Stellenabbau per Kündigung ist vorgesehen.
Digitalisierung und Prozessoptimierung
Besonderes Augenmerk legt der Antrag auf die Optimierung von Verwaltungsprozessen, Entbürokratisierung sowie verstärkte Digitalisierung und Nutzung moderner IT- und KI-Anwendungen. Die sogenannte Meta-Ebene der „Verwaltung der Verwaltung“ soll kritisch geprüft und auf ein erforderliches Mindestmaß begrenzt werden.
Vergleich mit anderen Kommunen
Um fundierte Entscheidungen zu ermöglichen, sollen geeignete Vergleichskommunen ähnlicher Größe und Struktur identifiziert werden. Kennzahlen wie Personalquote, Aufgabenverteilung und Leistungskennzahlen sollen als Orientierung dienen.
Beteiligung und Transparenz
Der Personalrat soll frühzeitig eingebunden, die Fachausschüsse regelmäßig informiert werden. Das fertige Personalentwicklungskonzept ist dem Stadtrat bis spätestens 30. Juni 2026 zur Beschlussfassung vorzulegen. Eine regelmäßige Evaluierung soll die Zielerreichung überprüfen.
„Unser Antrag verfolgt ausdrücklich nicht das Ziel eines undifferenzierten Stellenabbaus, sondern die nachhaltige Modernisierung der Stadtverwaltung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sowie der finanziellen Stabilität unserer Stadt“, betont Kramer.
Häufig gestellte Fragen zum Personalentwicklungskonzept 2035
„Das ist ein Sparprogramm auf dem Rücken der Beschäftigten.“
Der Antrag sieht keinen Stellenabbau per Kündigung vor.
Vorgesehen ist eine sozialverträgliche Entwicklung über 10 Jahre:
- natürliche Fluktuation,
- Nichtwiederbesetzung,
- Qualifizierung und Umsetzung.
Ziel ist nicht weniger Menschen, sondern besser eingesetzte Ressourcen.
👉 Beschäftigte werden nicht abgebaut, sondern zukunftsfähig aufgestellt.
„Die Verwaltung ist jetzt schon überlastet – weitere Einsparungen gefährden die Leistungsfähigkeit.“
Genau deshalb fordert der Antrag eine systematische Aufgabenkritik.
Überlastung entsteht häufig durch:
- Doppelstrukturen,
- unnötige Bürokratie,
- interne Steuerungsebenen.
Durch Digitalisierung, Prozessoptimierung und klare Priorisierung können Mitarbeitende entlastet werden.
👉 Weniger ineffiziente Strukturen bedeuten mehr Zeit für Kernaufgaben.
„Aufgabenkritik ist subjektiv und politisch motiviert.“
Der Antrag fordert ausdrücklich:
- objektive Kriterien,
- messbare Wirkungen,
- Orientierung an Pflichtaufgaben und Gemeinwohl.
Zusätzlich:
- Vergleich mit anderen Kommunen,
- transparente Berichterstattung,
- Beteiligung der Fachausschüsse.
👉 Entscheidungen sollen daten- und wirkungsbasiert, nicht ideologisch getroffen werden.
„10 % weniger Personalkosten sind unrealistisch.“
Die Reduktion ist auf 10 Jahre verteilt.
Sie entspricht grob:
- altersbedingten Abgängen,
- Effizienzgewinnen durch Digitalisierung,
- organisatorischen Anpassungen.
Vergleichbare Kommunen haben ähnliche Ziele bereits erreicht.
👉 10 % in 10 Jahren ist maßvoll, realistisch und verantwortungsvoll.
„Der Antrag greift unzulässig in die Organisationshoheit der Verwaltung ein.“
Der Stadtrat hat:
- Budget- und Steuerungsverantwortung,
- das Recht, strategische Leitlinien vorzugeben.
Die konkrete Ausarbeitung bleibt Aufgabe der Verwaltung.
Der Antrag gibt Ziele und Rahmen, keine Detailanweisungen vor.
👉 Strategie ist Sache des Stadtrats – Umsetzung Sache der Verwaltung.
„Ein solches Konzept bindet zusätzliche Ressourcen und kostet erst einmal Geld.“
Kurzfristiger Aufwand ist richtig – aber:
Ohne Strategie entstehen dauerhaft höhere Kosten.
Ein fehlendes Konzept führt zu:
- ungeplanten Stellenmehrungen,
- ineffizientem Mitteleinsatz,
- kurzfristigen Notlösungen.
👉 Wer heute nicht investiert, zahlt morgen doppelt.
„Digitalisierung und KI können Verwaltung nicht ersetzen.“
Niemand behauptet, dass Technik Menschen ersetzt.
Ziel ist:
- Unterstützung bei Routinetätigkeiten,
- schnellere Bearbeitung,
- weniger Fehler und Doppelarbeit.
Dadurch bleibt mehr Zeit für Bürgerkontakt und Facharbeit.
👉 Digitalisierung ersetzt keine Menschen – sie entlastet sie.
„Der Vergleich mit anderen Kommunen ist nicht übertragbar.“
Der Antrag fordert geeignete Vergleichsstädte:
- ähnliche Größe,
- ähnliche Aufgabenstruktur,
- vergleichbare Finanzlage.
Es geht nicht um 1-zu-1-Übernahme, sondern um:
- Orientierung,
- realistische Benchmarks,
- Lernen aus Erfolgen und Fehlern.
👉 Vergleiche sind kein Zwang, sondern eine Entscheidungshilfe.
„Der Personalrat wird hier übergangen.“
Im Gegenteil: Der Antrag schreibt die Einbindung des Personalrats ausdrücklich fest.
Transparenz und Beteiligung sind zentrale Bestandteile.
Frühzeitige Einbindung verhindert Konflikte und stärkt Akzeptanz.
👉 Beteiligung ist kein Risiko – sie ist Voraussetzung für Erfolg.
„Warum ein Horizont bis 2035?“
Personalentwicklung ist langfristig:
- Altersstruktur,
- Nachwuchsgewinnung,
- Qualifizierung.
Ein langer Zeithorizont:
- vermeidet hektische Einschnitte,
- ermöglicht vorausschauende Planung,
- schafft Sicherheit für Beschäftigte.
👉 Langfristige Planung ist sozialer und effizienter als kurzfristiger Aktionismus.
von Frank Kramer | Okt. 31, 2025 | Allgemein
Am kommenden Dienstag, den 4. November 2025, befasst sich der Ausschuss für Generationen, Bildung und Sport der Stadt Nordhausen mit der Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2026/2027. Im Mittelpunkt steht die geplante Anpassung der Kita-Kapazitäten an den künftig sinkenden Betreuungsbedarf…
Das Jugendsozialwerk Nordhausen als größter Kita-Träger hat im Vorfeld alle interessierten Eltern aufgerufen, die Sitzung zu besuchen, und deutliche Kritik an den geplanten Kürzungen und Schließungen geäußert.
Auch die AfD-Fraktion im Stadtrat Nordhausen hat in den vergangenen Tagen zahlreiche Anfragen und Sorgen von Eltern erhalten. Wir möchten deshalb transparent über den aktuellen Stand und die Hintergründe informieren.
Was die Stadt aktuell plant
Nach den vorliegenden Daten des Thüringer Landesamtes für Statistik sinkt die Zahl der Kinder im Kita-Alter in Nordhausen dauerhaft. Derzeit bestehen Überkapazitäten von rund 400 Plätzen. Um wirtschaftlich zu arbeiten, schlägt die Verwaltung zwei Schritte vor:
- Reduzierung von rund 113 Plätzen in großen Einrichtungen ab 1. Januar 2026.
- Schließung von drei Kitas zum 31. Dezember 2026.
Nach aktuellem Stand betrifft das die Einrichtungen:
- Domschlösschen,
- Haus Kunterbunt und
- Tierhäuschen.
Die fünf Ortsteil-Kitas in Bielen, Herreden, Leimbach, Petersdorf und Sundhausen sollen dagegen zunächst erhalten bleiben.
Die endgültige Entscheidung trifft der Stadtrat voraussichtlich im Dezember 2025.
Landespolitik beeinflusst die Situation vor Ort
Die schwierige Lage vieler Thüringer Kitas ist nicht allein Folge sinkender Kinderzahlen, sondern auch Ergebnis der Finanzierungsstruktur, die das Land vorgibt. Die Landeszuschüsse werden pro betreutes Kind gezahlt; sinkt die Belegung, fallen die Einnahmen der Träger, obwohl Personal- und Gebäudekosten nahezu gleichbleiben.
Dadurch geraten insbesondere kleinere Einrichtungen in finanzielle Schieflage.
Im September 2025 hatte die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag einen Antrag eingebracht, der forderte:
die Finanzierung stärker an der vorhandenen Kapazität statt nur an der Auslastung zu orientieren,
sowie eine maximale Entfernung von 10 Kilometern zwischen Wohnort und nächster Kita gesetzlich festzuschreiben, um Standorte im ländlichen Raum dauerhaft zu sichern.
Der Antrag fand keine Mehrheit. Hätte dieser Zustimmung gefunden, wäre eine strukturelle Stärkung der bestehenden Kitas im ländlichen Raum möglich gewesen. Das hätte die Chance erhöht, kleinere Einrichtungen – auch in Nordhausen – langfristig zu erhalten und die jetzigen Schließungsplanungen zumindest abzuschwächen oder zu verzögern. So bleibt die finanzielle Verantwortung weiterhin überwiegend bei den Kommunen.
Position der AfD Nordhausen
Die AfD-Stadtratsfraktion Nordhausen setzt sich für eine verantwortungsvolle, transparente und sozial ausgewogene Lösung ein. Wir unterstützen das Ziel, die Betreuungsqualität zu sichern, lehnen jedoch einen reinen Kapazitätsabbau ohne Perspektive ab. Wir fordern vom Land Thüringen, die Strukturfinanzierung der Kitas zu überarbeiten, damit fixe Betriebskosten unabhängig von der Auslastung besser abgesichert werden.
Bereits in der letzten Stadtratssitzung hatte unsere Fraktion dazu eine Anfrage an die Verwaltung gestellt, um nähere Informationen zu den geplanten Maßnahmen, Kostenfolgen und Alternativen zu erhalten.
Bis heute liegt dazu keine Antwort vor.
Gerade angesichts der Bedeutung des Themas für viele Familien erwarten wir eine zeitnahe und vollständige Aufklärung. Nur so lassen sich Standorte in den Ortsteilen und kleine, familiennahe Einrichtungen erhalten.
Öffentliche Sitzung am Dienstag. Wir laden alle Eltern und Interessierten ein, die öffentliche Sitzung des Ausschusses am Dienstag, 4. November 2025, um 17:00 Uhr im Rathaus Nordhausen zu besuchen. Hier werden die Fakten vorgestellt, und die Verwaltung wird Rede und Antwort stehen.
AfD-Fraktion im Stadtrat Nordhausen,
Fraktionsvorsitzender Frank Kramer
von Frank Kramer | Juni 19, 2025 | Allgemein
Die AfD-Fraktion im Stadtrat sieht sich durch die verhängte Haushaltssperre in ihrer Ablehnung des Haushalts 2025 vollumfänglich bestätigt. Bereits bei der Haushaltsberatung im Mai habe man auf die strukturellen Schwächen und das hohe Risiko wachsender Fehlbeträge hingewiesen…
„Nur vier Wochen nach Inkrafttreten des Haushalts müssen nun Ausgaben in Höhe von über 2,5 Millionen Euro eingefroren werden. Das ist nicht nur ein finanzpolitischer Offenbarungseid, sondern wirft auch ernsthafte Fragen zur Seriosität der Haushaltsplanung auf“, erklärt Fraktionsvorsitzender Frank Kramer. Die von der Verwaltung angeführte Begründung – steigende Zuschüsse für Kindertagesstätten und sinkende Steuereinnahmen – war bereits im Vorfeld absehbar. Trotzdem wurde ein Haushaltsentwurf vorgelegt, der auf unrealistisch optimistischen Annahmen basiert, ohne Risikovorsorge oder strukturelle Konsolidierung.“
In der gestrigen Stadtratssitzung am 18. Juni 2025 hat die AfD-Fraktion den Oberbürgermeister mit der Frage konfrontiert, warum die Planungsansätze für die KITA-Zuschüsse rund 1,5 Millionen Euro unter den Anmeldungen der Träger lagen. „Anstatt einer sachlichen Erklärung kam es zu einem offenen Schlagabtausch; Bürgermeisterin Rieger und Oberbürgermeister Buchmann schoben sich gegenseitig die Verantwortung zu“, so Kramer.
„Für uns steht fest: Die Verwaltungsspitze hat den Stadtrat mit diesen Zahlen bewusst getäuscht. Diese Vorgehensweise ist politisch fragwürdig und beschädigt das Vertrauen in die städtische Haushaltsführung nachhaltig.“
Die AfD-Fraktion fordert vom Oberbürgermeister eine transparente Aufarbeitung der Ursachen sowie eine klare Strategie, wie die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Stadt trotz dieser Entwicklung gesichert werden kann, insbesondere mit Blick auf die geplanten Kürzungen ab 2026.
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