Haushalt 2026/27: Die Haushaltssperre ist diesmal von Anfang an eingebaut

Haushalt 2026/27: Die Haushaltssperre ist diesmal von Anfang an eingebaut

Die AfD-Fraktion im Stadtrat Nordhausen hat den Doppelhaushalt 2026/2027 abgelehnt. Fraktionsvorsitzender Frank Kramer machte in seiner Rede deutlich: Während die Haushaltssperre 2025 erst vier Wochen nach Inkrafttreten kam, ist sie diesmal von Anfang an Teil des Haushalts…

„Der Oberbürgermeister hat vorsorglich 2,4 Millionen Euro gesperrt, exakt den Betrag einer Landeszuweisung, die rechtlich noch gar nicht existiert. Ein Haushalt, der schon bei der Verabschiedung eine Sperre in dieser Höhe braucht, ist kein solider Haushalt“, so Frank Kramer.

„Die freie Spitze, der gesetzliche Maßstab für die dauernde Leistungsfähigkeit einer Kommune nach § 53 ThürKO, ist in beiden Jahren negativ: minus 5,0 Millionen Euro 2026, minus 2,8 Millionen Euro 2027. Und das, obwohl die noch ungesicherten 2,4 Millionen Euro Landeszuweisung in diesen Zahlen bereits enthalten sind.“

Hinzu kommen zwei weitere Risiken, so die AfD-Fraktion. Die Gewerbesteuer wird mit elf Prozent über dem letzten Ist-Wert geplant, während die aktuelle Steuerschätzung bundesweit ein Minus von 3,3 Prozent ausweise. „Das ist Hoffnung statt Deckung. Und bei den Sachkosten plant die Verwaltung für 2027 plötzlich einen Rückgang von rund 18,7 auf rund 15,0 Millionen Euro – ein Minus von rund 3,6 Millionen Euro in einem einzigen Jahr; bis 2028 sollen es sogar nur noch 12 Millionen Euro sein. Und das ohne ein einziges hinterlegtes Konzept, wie das gelingen soll.“

„Wie sehr die optimistische Steuerplanung an der Realität vorbeigeht, zeigt die aktuelle IHK-Konjunkturumfrage für den Landkreis Nordhausen, veröffentlicht kurz vor der Sitzung: Der Konjunkturklimaindikator ist mit nur noch 46 Punkten auf einen neuen Tiefststand gefallen, kein Unternehmen plant zusätzliche Einstellungen. In einer solchen Lage eine Gewerbesteuer elf Prozent über dem Vorjahr anzusetzen, ist nicht seriös. Die Fraktion fordert einen Haushalt, der Verantwortung übernimmt, statt Risiken in die Zukunft zu verschieben“, so der Fraktionsvorsitzende weiter.

Hortgebühren: Zustimmung zur Senkung – mit klarer Ansage an die CDU

Der Antrag der Fraktion Die Linke auf Senkung der Hortgebühren hat die Unterstützung der AfD-Fraktion erhalten. Die CDU hatte den Antrag als „populistisch“ bezeichnet – eine Bewertung, der die AfD-Fraktion ausdrücklich widerspricht.

Zur Erinnerung: Die Gebühren wurden um 60 Prozent erhöht, weil der Freistaat Thüringen die Abschaffung der Hortgebühren ab 2026/27 angekündigt hatte. Die Erhöhung war der geplante Übergangsschritt. Die CDU-geführte Landesregierung unter Ministerpräsident Voigt hat diese Abschaffung im Doppelhaushalt vom Dezember 2025 dann nicht finanziert. Die Grundlage für die Erhöhung ist damit entfallen. Die Gegenfinanzierung erfolgt zudem nicht an verzichtbarer Stelle – sondern bei Straßenunterhalt, Friedhof und Stadtgrün. Wir stopfen ein Loch, das in Erfurt gerissen wurde, mit der Substanz unserer eigenen Stadt.

Kinderzirkus Zappelini: Kompromiss gefunden – aber Verein bleibt reformierungsbedürftig

Bei der Förderung des Kinderzirkus Zappelini (studio 44 e.V.) hat die AfD-Fraktion einen Kompromiss mitgetragen: 40.000 Euro für 2026 und 30.000 Euro für 2027 – statt der ursprünglich geplanten 40.000 Euro in beiden Jahren.

Der entscheidende Punkt bleibt jedoch die Finanzierungsstruktur des Vereins. Eigene Recherchen der Fraktion ergaben, dass der Verein sich zu 86 Prozent aus öffentlichen und halböffentlichen Mitteln finanziert, neben der Stadtförderung mit zusätzlich 128.000 Euro vom Land sowie Mitteln des Landkreises. Aus eigener wirtschaftlicher Tätigkeit erwirtschaftet er weniger als sechs Prozent seiner Einnahmen. Allein die städtische Förderung wurde von 17.000 Euro im Jahr 2023 auf zuletzt 40.000 Euro mehr als verdoppelt.

„Das ist keine Projektförderung mehr, sondern eine institutionelle Dauerfinanzierung. Eine Förderquote von 86 Prozent ist auf Dauer kein tragfähiges Modell, im Interesse des Vereins selbst. Die gestaffelte Reduzierung ist daher ein klares Signal: Der Verein ist reformierungsbedürftig und muss seinen Eigenanteil mittelfristig deutlich steigern. Die AfD-Fraktion dankt Vereinsvorstand Holger Richter ausdrücklich für das offene Gespräch und die vollständige Offenlegung der Zahlen – eine Transparenz, die die Fraktion von der Verwaltung erwartet hätte. Diese muss künftig ihre Wirtschaftlichkeits- und Prüfpflichten nach § 53 ThürKO konsequent wahrnehmen und alle Förderquellen offenlegen“, so Kramer abschließend.

Transparenz als Grundlage für eine zukunftsfähige Verwaltung

Transparenz als Grundlage für eine zukunftsfähige Verwaltung

Der Stadtrat Nordhausen hat mit 19 Ja-Stimmen den Antrag der AfD-Fraktion für ein strategisches Personalentwicklungskonzept mit dem Zeithorizont 2035 beschlossen. Dazu erklärt Fraktionsvorsitzender Frank Kramer:

„Wir haben nie gefordert, Stellen blind zu streichen oder Entlassungen durchzusetzen. Was wir von Anfang an wollten war eine ehrliche, systematische Bestandsaufnahme. Welche Aufgaben erfüllt die Stadtverwaltung heute? Welche sind gesetzlich vorgeschrieben, welche strategisch sinnvoll – und welche nicht?

Das Ergebnis dieser Aufgabenkritik wird zweierlei zeigen: Dort, wo heute Engpässe bestehen, können neue Stellen notwendig und begründbar sein. Dort, wo Doppelstrukturen, veränderte Aufgaben oder ineffiziente Abläufe festgestellt werden, werden sich Einsparungen von selbst ergeben – als logische Konsequenz, nicht als politisches Diktat. Unser ursprünglicher Richtwert von rund 40 Stellen im Gesamtkontext bleibt dabei eine realistische Einschätzung; nicht als Vorgabe von oben, sondern als Ergebnis eines sauberen Prozesses.

Wer das kleinredet, verweigert die Debatte.

Wenn Kollegen anderer Fraktionen sagen, im Antrag sei „nichts mehr übrig“ oder er sei „sinnlos“, dann fragen wir: Warum fürchtet man Transparenz? Eine Verwaltung, die ihre eigenen Aufgaben nicht systematisch bewertet, kann weder gezielt investieren noch verantwortungsvoll sparen. Sie verwaltet sich selbst, auf Kosten der Steuerzahler.

Ja, wir haben den Antrag im Verfahren angepasst. Das war politisch vernünftig, um eine Mehrheit zu erreichen. Der Kern aber ist geblieben: Aufgabenkritik, Transparenz, Vergleich mit anderen Kommunen – und am Ende eine belastbare Grundlage für Entscheidungen, die der Stadtrat gemeinsam tragen kann.

Die Arbeit beginnt jetzt. Wir werden sie konstruktiv begleiten.“

Frank Kramer,
Fraktionsvorsitzender 

AfD-Antrag zur Sicherung des Elektrofachmarkt-Standortes auf den Weg gebracht

AfD-Antrag zur Sicherung des Elektrofachmarkt-Standortes auf den Weg gebracht

In der Stadtratssitzung vom 22. April 2026 wurde unser überarbeiteter Antrag zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (EZK) sowie zur Sicherung tragfähiger Einzelhandelsstandorte in erste Lesung gebracht. Ein wichtiger erster Schritt, um den drohenden Wegzug eines etablierten Elektrofachmarktes aus Nordhausen – mit allen Folgen für Arbeitsplätze, Gewerbesteuer und Kaufkraftbindung – abzuwenden.

Die Darstellung der Grünen, unser Antrag sei „aufgeweicht“ worden und biete „keine konkrete Lösung“, weisen wir zurück. Richtig ist das Gegenteil: Auf Grundlage der Rücksprache mit der Verwaltung und des Feedbacks aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung vom Montag haben wir den Antrag überarbeitet, um ihn rechtssicher und mehrheitsfähig zu gestalten. Eine pauschale Abweichung vom EZK wäre als unzulässige Einzelfallplanung gerichtlich angreifbar gewesen.

Stattdessen enthält der Antrag drei klare Prüfaufträge an die Verwaltung: Erstens die Überprüfung der Nordhäuser Sortimentsliste – das von der Stadt selbst beauftragte Junker+Kruse-Gutachten dokumentiert einen Online-Anteil von 43 % im Segment Consumer Electronics, was die bisherige Einstufung einzelner Elektrosortimente als zentrenrelevant grundlegend infrage stellt. Zweitens eine Auswirkungsanalyse für den Standort Heinrich-Zille-Straße. Drittens die Prüfung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 BauGB. Alle Ergebnisse sind der Verwaltung innerhalb von vier Monaten vorzulegen, von jahrelangem Stillstand keine Spur.

Runder Tisch ist kein Ersatz für Planungsrecht

Den von den Grünen angekündigten Runden Tisch begrüßen wir grundsätzlich. Wir machen aber deutlich: Ein Runder Tisch schafft kein Planungsrecht. Er kann Vertrauen stärken, aber er kann weder die Sortimentsliste fortschreiben noch einen Bebauungsplan ersetzen. Genau diese Instrumente liefert unser Antrag. Wir nehmen gerne am Runden Tisch teil – Reden allein wird das Problem jedoch nicht lösen.

Worum es eigentlich geht

15 bis 20 Arbeitsplätze, Gewerbesteuereinnahmen und Angebotsvielfalt für die Nordhäuser Bürger stehen auf dem Spiel. Unser Antrag schwächt das EZK nicht, sondern führt es auf Basis belegter Marktentwicklung fort und gibt der Verwaltung einen klaren Arbeitsauftrag mit verbindlicher Frist. Wir freuen uns darauf, in der zweiten Lesung gemeinsam mit allen Fraktionen eine tragfähige Lösung zu erarbeiten.

Frank Kramer, Stadtratsmitglied, AfD-Fraktion im Stadtrat Nordhausen

Transparenz als Grundlage für eine zukunftsfähige Verwaltung

AfD-Fraktion fordert strategisches Personalentwicklungskonzept (mit FAQ)

Die AfD-Fraktion im Stadtrat Nordhausen hat einen Antrag zur Erarbeitung eines strategischen Personalentwicklungskonzepts mit Zeithorizont 2035 eingebracht. Das Konzept soll die Stadtverwaltung im Rahmen des laufenden Haushaltskonsolidierungsprozesses zukunftsfähig aufstellen.

„Die Personalkosten stellen einen wesentlichen und stetig wachsenden Anteil des städtischen Haushalts dar“, erklärt Fraktionsvorsitzender Frank Kramer. „Ohne strategische Planung besteht die Gefahr kurzfristiger und unsystematischer Konsolidierungsmaßnahmen. Unser Antrag schafft Transparenz und ermöglicht faktenbasierte Entscheidungen.“

Kernpunkte des Antrags

Der Antrag sieht eine umfassende Bestandsaufnahme der aktuellen Personalstruktur vor, einschließlich Aufgabenbereichen, Vollzeitäquivalenten und Personalkosten je Organisationseinheit. Eine systematische Aufgabenkritik soll bewerten, welche Tätigkeiten gesetzlich verpflichtend sind, strategische Bedeutung haben oder tatsächliche Wirkung für Bürgerinnen und Bürger entfalten.

Innerhalb von zehn Jahren soll eine Reduzierung der Personalkosten um etwa 10 Prozent erreicht werden – sozialverträglich durch natürliche Fluktuation, Nichtwiederbesetzung von Stellen sowie Qualifizierung und Umsetzung von Mitarbeitenden. Kein Stellenabbau per Kündigung ist vorgesehen.

Digitalisierung und Prozessoptimierung

Besonderes Augenmerk legt der Antrag auf die Optimierung von Verwaltungsprozessen, Entbürokratisierung sowie verstärkte Digitalisierung und Nutzung moderner IT- und KI-Anwendungen. Die sogenannte Meta-Ebene der „Verwaltung der Verwaltung“ soll kritisch geprüft und auf ein erforderliches Mindestmaß begrenzt werden.

Vergleich mit anderen Kommunen

Um fundierte Entscheidungen zu ermöglichen, sollen geeignete Vergleichskommunen ähnlicher Größe und Struktur identifiziert werden. Kennzahlen wie Personalquote, Aufgabenverteilung und Leistungskennzahlen sollen als Orientierung dienen.

Beteiligung und Transparenz

Der Personalrat soll frühzeitig eingebunden, die Fachausschüsse regelmäßig informiert werden. Das fertige Personalentwicklungskonzept ist dem Stadtrat bis spätestens 30. Juni 2026 zur Beschlussfassung vorzulegen. Eine regelmäßige Evaluierung soll die Zielerreichung überprüfen.

„Unser Antrag verfolgt ausdrücklich nicht das Ziel eines undifferenzierten Stellenabbaus, sondern die nachhaltige Modernisierung der Stadtverwaltung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sowie der finanziellen Stabilität unserer Stadt“, betont Kramer.


Häufig gestellte Fragen zum Personalentwicklungskonzept 2035

„Das ist ein Sparprogramm auf dem Rücken der Beschäftigten.“

Der Antrag sieht keinen Stellenabbau per Kündigung vor.

Vorgesehen ist eine sozialverträgliche Entwicklung über 10 Jahre:

  • natürliche Fluktuation,
  • Nichtwiederbesetzung,
  • Qualifizierung und Umsetzung.

Ziel ist nicht weniger Menschen, sondern besser eingesetzte Ressourcen.

👉 Beschäftigte werden nicht abgebaut, sondern zukunftsfähig aufgestellt.
„Die Verwaltung ist jetzt schon überlastet – weitere Einsparungen gefährden die Leistungsfähigkeit.“

Genau deshalb fordert der Antrag eine systematische Aufgabenkritik.

Überlastung entsteht häufig durch:

  • Doppelstrukturen,
  • unnötige Bürokratie,
  • interne Steuerungsebenen.

Durch Digitalisierung, Prozessoptimierung und klare Priorisierung können Mitarbeitende entlastet werden.

👉 Weniger ineffiziente Strukturen bedeuten mehr Zeit für Kernaufgaben.
„Aufgabenkritik ist subjektiv und politisch motiviert.“

Der Antrag fordert ausdrücklich:

  • objektive Kriterien,
  • messbare Wirkungen,
  • Orientierung an Pflichtaufgaben und Gemeinwohl.

Zusätzlich:

  • Vergleich mit anderen Kommunen,
  • transparente Berichterstattung,
  • Beteiligung der Fachausschüsse.
👉 Entscheidungen sollen daten- und wirkungsbasiert, nicht ideologisch getroffen werden.
„10 % weniger Personalkosten sind unrealistisch.“

Die Reduktion ist auf 10 Jahre verteilt.

Sie entspricht grob:

  • altersbedingten Abgängen,
  • Effizienzgewinnen durch Digitalisierung,
  • organisatorischen Anpassungen.

Vergleichbare Kommunen haben ähnliche Ziele bereits erreicht.

👉 10 % in 10 Jahren ist maßvoll, realistisch und verantwortungsvoll.
„Der Antrag greift unzulässig in die Organisationshoheit der Verwaltung ein.“

Der Stadtrat hat:

  • Budget- und Steuerungsverantwortung,
  • das Recht, strategische Leitlinien vorzugeben.

Die konkrete Ausarbeitung bleibt Aufgabe der Verwaltung.

Der Antrag gibt Ziele und Rahmen, keine Detailanweisungen vor.

👉 Strategie ist Sache des Stadtrats – Umsetzung Sache der Verwaltung.
„Ein solches Konzept bindet zusätzliche Ressourcen und kostet erst einmal Geld.“

Kurzfristiger Aufwand ist richtig – aber:

Ohne Strategie entstehen dauerhaft höhere Kosten.

Ein fehlendes Konzept führt zu:

  • ungeplanten Stellenmehrungen,
  • ineffizientem Mitteleinsatz,
  • kurzfristigen Notlösungen.
👉 Wer heute nicht investiert, zahlt morgen doppelt.
„Digitalisierung und KI können Verwaltung nicht ersetzen.“

Niemand behauptet, dass Technik Menschen ersetzt.

Ziel ist:

  • Unterstützung bei Routinetätigkeiten,
  • schnellere Bearbeitung,
  • weniger Fehler und Doppelarbeit.

Dadurch bleibt mehr Zeit für Bürgerkontakt und Facharbeit.

👉 Digitalisierung ersetzt keine Menschen – sie entlastet sie.
„Der Vergleich mit anderen Kommunen ist nicht übertragbar.“

Der Antrag fordert geeignete Vergleichsstädte:

  • ähnliche Größe,
  • ähnliche Aufgabenstruktur,
  • vergleichbare Finanzlage.

Es geht nicht um 1-zu-1-Übernahme, sondern um:

  • Orientierung,
  • realistische Benchmarks,
  • Lernen aus Erfolgen und Fehlern.
👉 Vergleiche sind kein Zwang, sondern eine Entscheidungshilfe.
„Der Personalrat wird hier übergangen.“

Im Gegenteil: Der Antrag schreibt die Einbindung des Personalrats ausdrücklich fest.

Transparenz und Beteiligung sind zentrale Bestandteile.

Frühzeitige Einbindung verhindert Konflikte und stärkt Akzeptanz.

👉 Beteiligung ist kein Risiko – sie ist Voraussetzung für Erfolg.
„Warum ein Horizont bis 2035?“

Personalentwicklung ist langfristig:

  • Altersstruktur,
  • Nachwuchsgewinnung,
  • Qualifizierung.

Ein langer Zeithorizont:

  • vermeidet hektische Einschnitte,
  • ermöglicht vorausschauende Planung,
  • schafft Sicherheit für Beschäftigte.
👉 Langfristige Planung ist sozialer und effizienter als kurzfristiger Aktionismus.
Zukunft der Nordhäuser Kindertagesstätten: Information zum Beratungsstand im Ausschuss für Generationen, Bildung und Sport

Zukunft der Nordhäuser Kindertagesstätten: Information zum Beratungsstand im Ausschuss für Generationen, Bildung und Sport

Am kommenden Dienstag, den 4. November 2025, befasst sich der Ausschuss für Generationen, Bildung und Sport der Stadt Nordhausen mit der Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2026/2027. Im Mittelpunkt steht die geplante Anpassung der Kita-Kapazitäten an den künftig sinkenden Betreuungsbedarf…

Das Jugendsozialwerk Nordhausen als größter Kita-Träger hat im Vorfeld alle interessierten Eltern aufgerufen, die Sitzung zu besuchen, und deutliche Kritik an den geplanten Kürzungen und Schließungen geäußert.

Auch die AfD-Fraktion im Stadtrat Nordhausen hat in den vergangenen Tagen zahlreiche Anfragen und Sorgen von Eltern erhalten. Wir möchten deshalb transparent über den aktuellen Stand und die Hintergründe informieren.

Was die Stadt aktuell plant

Nach den vorliegenden Daten des Thüringer Landesamtes für Statistik sinkt die Zahl der Kinder im Kita-Alter in Nordhausen dauerhaft. Derzeit bestehen Überkapazitäten von rund 400 Plätzen. Um wirtschaftlich zu arbeiten, schlägt die Verwaltung zwei Schritte vor:

  1. Reduzierung von rund 113 Plätzen in großen Einrichtungen ab 1. Januar 2026.
  2. Schließung von drei Kitas zum 31. Dezember 2026.

Nach aktuellem Stand betrifft das die Einrichtungen:

  • Domschlösschen,
  • Haus Kunterbunt und
  • Tierhäuschen.

Die fünf Ortsteil-Kitas in Bielen, Herreden, Leimbach, Petersdorf und Sundhausen sollen dagegen zunächst erhalten bleiben.

Die endgültige Entscheidung trifft der Stadtrat voraussichtlich im Dezember 2025.

Landespolitik beeinflusst die Situation vor Ort

Die schwierige Lage vieler Thüringer Kitas ist nicht allein Folge sinkender Kinderzahlen, sondern auch Ergebnis der Finanzierungsstruktur, die das Land vorgibt. Die Landeszuschüsse werden pro betreutes Kind gezahlt; sinkt die Belegung, fallen die Einnahmen der Träger, obwohl Personal- und Gebäudekosten nahezu gleichbleiben.
Dadurch geraten insbesondere kleinere Einrichtungen in finanzielle Schieflage.

Im September 2025 hatte die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag einen Antrag eingebracht, der forderte:

die Finanzierung stärker an der vorhandenen Kapazität statt nur an der Auslastung zu orientieren,
sowie eine maximale Entfernung von 10 Kilometern zwischen Wohnort und nächster Kita gesetzlich festzuschreiben, um Standorte im ländlichen Raum dauerhaft zu sichern.

Der Antrag fand keine Mehrheit. Hätte dieser Zustimmung gefunden, wäre eine strukturelle Stärkung der bestehenden Kitas im ländlichen Raum möglich gewesen. Das hätte die Chance erhöht, kleinere Einrichtungen – auch in Nordhausen – langfristig zu erhalten und die jetzigen Schließungsplanungen zumindest abzuschwächen oder zu verzögern. So bleibt die finanzielle Verantwortung weiterhin überwiegend bei den Kommunen.

Position der AfD Nordhausen

Die AfD-Stadtratsfraktion Nordhausen setzt sich für eine verantwortungsvolle, transparente und sozial ausgewogene Lösung ein. Wir unterstützen das Ziel, die Betreuungsqualität zu sichern, lehnen jedoch einen reinen Kapazitätsabbau ohne Perspektive ab. Wir fordern vom Land Thüringen, die Strukturfinanzierung der Kitas zu überarbeiten, damit fixe Betriebskosten unabhängig von der Auslastung besser abgesichert werden.
Bereits in der letzten Stadtratssitzung hatte unsere Fraktion dazu eine Anfrage an die Verwaltung gestellt, um nähere Informationen zu den geplanten Maßnahmen, Kostenfolgen und Alternativen zu erhalten.
Bis heute liegt dazu keine Antwort vor.

Gerade angesichts der Bedeutung des Themas für viele Familien erwarten wir eine zeitnahe und vollständige Aufklärung. Nur so lassen sich Standorte in den Ortsteilen und kleine, familiennahe Einrichtungen erhalten.

Öffentliche Sitzung am Dienstag. Wir laden alle Eltern und Interessierten ein, die öffentliche Sitzung des Ausschusses am Dienstag, 4. November 2025, um 17:00 Uhr im Rathaus Nordhausen zu besuchen. Hier werden die Fakten vorgestellt, und die Verwaltung wird Rede und Antwort stehen.

AfD-Fraktion im Stadtrat Nordhausen,
Fraktionsvorsitzender Frank Kramer