CDU-Mogelpackung: Windenergie

CDU-Mogelpackung: Windenergie

Zur jüngsten Pressemitteilung der CDU zum Thema Repowering im Landkreis Nordhausen mahnt die AfD-Fraktion zu einer sachlicheren Debatte über die tatsächliche Leistungsfähigkeit erneuerbarer Energien.
„Wind und Sonne sind keine grundlastfähigen Quellen. Eine stabile Stromversorgung kann nicht auf wetterabhängigen Energieformen aufgebaut werden“, heißt es in der Erklärung des
Fraktionsvorsitzenden Jörg Prophet.
Obwohl Deutschland über eine hohe installierte Windkraftleistung verfügt, tragen Anlagen
im Jahresdurchschnitt nur etwa 20 Prozent ihrer theoretischen Kapazität tatsächlich zur Stromversorgung bei.
„Wenn die CDU von Repowering spricht, sollte sie ehrlich sagen, dass mehr installierte Leistung nicht automatisch mehr Versorgungssicherheit bedeutet“, betont Jörg Prophet.
Die AfD fordert daher, die Energiepolitik an physikalischen Realitäten auszurichten.
Grundlastfähige Energieträger sind unerlässlich für eine langfristige Versorgungssicherheit, Planbarkeit und Wirtschaftlichkeit. Zugleich weist die AfD auf die Notwendigkeit hin, politische Entscheidungen konsistent zu
gestalten. „Zwischen öffentlicher Rhetorik und tatsächlicher Gesetzgebung darf kein Widerspruch bestehen“, so Jörg Prophet weiter und bezieht sich damit auf einen Antrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD vom 22. Oktober 2025 im Thüringer Landtag zur Änderung des Thüringer Landesforstanstaltsgesetzes. Danach soll es künftig möglich sein, auf sogenannten Kalamitätsflächen – also Flächen, auf denen Wald durch Sturm oder Borkenkäfer zerstört wurde – Windenergieanlagen zu errichten, ohne dass dort eine Wiederaufforstung erfolgen muss. Das ist politisches Schauspiel auf Kosten der Natur und der Bürger vor Ort.
Dabei hat die CDU Fraktion im Thüringer Landtag wiederholt erklärt, dass sie grundsätzlich keine Windenergieanlagen im Wald will. Beispielsweise hieß es 2020 noch: „Wir werden uns weiterhin mit aller Kraft für ein gesetzliches Verbot von Windanlagen im Wald einsetzen. …
Windräder haben im Wald nichts zu suchen.“
„Bemerkenswert ist, dass die CDU nun die Nutzung von Kalamitätsflächen für Windkraftanlagen befürwortet – nachdem sie jahrelang jede Form von Windenergie im Wald
kategorisch abgelehnt hat. Diese Kehrtwende wirft Fragen zur energiepolitischen Verlässlichkeit und zur strategischen Ausrichtung der Partei auf“, gibt Jörg Prophet zu bedenken.
Wieder einmal zeigt sich: Wahlversprechen gelten nur bis kurz nach der Wahl.
Stellungnahme gegen die Planung neuer Vorranggebiete im Landkreis Nordhausen

Stellungnahme gegen die Planung neuer Vorranggebiete im Landkreis Nordhausen

Stellungnahme der AfD-Fraktion im Kreistag Nordhausen zum Entwurf des Sachlichen Teilplans Windenergie Nordthüringen                                für die 3. Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung

Stellungnahme gegen die Planung neuer Vorranggebiete im Landkreis Nordhausen

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Landkreis Nordhausen wurden mehrere neue Windvorranggebiete durch die RPG Nordthüringen ausgewiesen. Derzeit sind schon Windenergieanlagen (WEA) im Bereich Uthleben, Wipperdorf und Hörningen in Betrieb. Die Kreistagsfraktion der AfD Nordhausen spricht sich gegen die Ausweisung weiterer Windvorranggebiete im Planungsraum aus. Nach unserer Auffassung ist der bestehende Ausbaugrad der Windenergie in der Region bereits hoch, und zusätzliche Vorrangflächen würden zu einer unverhältnismäßigen Belastung des Landschaftsbildes, der Bevölkerung und der natürlichen Umwelt führen.

Die Bevölkerung erwartet nachvollziehbare Informationen über Nutzen und Risiken von Windkraftanlagen in der Region.

Das sogenannte Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) übergeht die Verantwortung der Kommunen, höhlt damit deren Planungshoheit aus und reduziert die demokratische Beteiligung dramatisch.

Nordthüringen verfügt über landschaftlich besonders wertvolle Gebiete mit erheblicher Bedeutung für Naturerlebnis, Artenvielfalt und Tourismus. Die Errichtung zusätzlicher Windenergieanlagen würde:

  • das charakteristische Landschaftsbild dauerhaft verändern,
  • den ökologischen Zusammenhang zwischen Schutzgebieten beeinträchtigen,
  • den Erholungswert weiter Teile des ländlichen Raumes mindern,
  • durch Infraschall zusätzliche gesundheitliche Gefährdung für Mensch und Tier verursachen und das Vorsorgeprinzip komplett außer Acht lassen, den Vogelschutz und das Vorkommen geschützter Arten wie Rotmilan und anderer Greifvogelarten und Fledermauspopulationen durch Kollision mit den Rotorblättern gefährden und sie durch Lärm und visuelle Störungen aus ihren angestammten Lebensräumen vertreiben,
  • durch Abrieb von Rotorblättern und Mikroplastikemissionen potenzielle Umweltbelastungen hervorrufen,
  • dadurch unsere Böden und das Grundwasser kontaminieren,
  • massive Verdichtung des Bodens durch den Eintrag von großen Mengen Stahl und Beton für Zufahrten, Fundamente und Trassen bedeuten, die nach Abbau des Windrades im Boden verbleiben,
  • lokal unser Mikroklima beeinflussen, Temperatur und Luftfeuchtigkeit verändern und damit auch zur Austrocknung der Böden führen,
  • die Umgebung durch fehlende Gefahrenabwehrkonzepte bei Havarien einem Risiko aussetzen (Es besteht bis heute immer noch keine TÜV-Pflicht. Windräder gelten nach Baurecht als „privatrechtlich betriebene Energieanlagen“. Der Betreiber selbst entscheidet wann, wie und ob überhaupt geprüft wird.)
  • im Brandfall umliegende Felder und Wälder gefährden, da passende Löschtechnik fehlt und gezielte Löschmaßnahmen aufgrund der Höhe der Anlagen nicht möglich sind,
  • die Versorgungssituation mit Energie keinesfalls verbessern, da die tatsächliche Ausbeute (auch Kapazitätsfaktor oder Volllaststundenanteil) von Onshore-Windenergieanlagen (WEA) in Deutschland typischerweise bei etwa 20 Prozent und in Ausnahmefällen in guten Windlagen bei maximal 30 % der Nennleistung der Anlage liegt,
  • Beobachtungen vieler Bewohner des Landkreises zufolge mit militärischen Tiefflugrouten kollidieren.

Ein weiteres Problem ist die maximale Lebensdauer der Windräder von circa 20 Jahren. Nach diesem Zeitraum erhalten die Betreiber keine Förderung mehr über das Erneuerbare-EnergienGesetz, das Geschäft ist nicht mehr lukrativ. Es ergeben sich durch den Abbau Entsorgungsprobleme. Der größte Teil der Materialien, aus denen die Rotorblätter bestehen, sind hochkomplexe Verbundstoffe (z.B. Glas- und Karbonfasern) und Balsaholz, für das Regenwald abgeholzt wird.

Das Recycling dieser Werkstoffe ist derzeit noch nicht möglich, da es an Verfahren hierfür fehlt. Es bleibt nur die Möglichkeit der Lagerung auf speziellen Halden, bis Recyclingverfahren gefunden und getestet werden oder das Schreddern und Verheizen als Granulat bei der Zementherstellung mit hohen Emissionen.

Wenn ein Betreiber Insolvenz anmeldet, kann der Rückbau auf den Grundstückseigentümer oder die öffentliche Hand (Gemeinde) übergehen. Es gibt zwar eine gesetzliche Pflicht finanzielle Rückstellungen oder Sicherheiten für den Rückbau zu hinterlegen, aber die Höhe und die Kontrolle darüber sind meist unzureichend, da auch nicht die vollständige Beseitigung der Fundamente inclusive Pfahl- und Tiefengründung dafür veranschlagt werden.

Ohne ausreichende Rücklagen droht also eine Kostenbelastung für Steuerzahler oder Verpächter.

Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die Errichtung neuer Anlagen in naturnahen Landschaften zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der Immobilienbewertung in angrenzenden Ortschaften führt. Dies betrifft sowohl die Wohn- als auch die touristische Nutzung.

 

 

 

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Bereits heute bestehen in der Region zahlreiche genehmigte und errichtete Windparks. Eine Ausweitung der Vorranggebiete würde zu einer Übernutzung des verfügbaren Raumes führen.

 

Befürworter und Fans der Energiegewinnung aus Windkraft mit niedrigem Wirkungsgrad sind immer die, die in möglichst großer Entfernung zu diesen Anlagen wohnen, demzufolge auch nicht von den vielen negativen Auswirkungen betroffen sind und daran 20 Jahre lang verdienen.

 

Wir dürfen bei der ganzen Diskussion niemals vergessen: Flora und Fauna sind nicht renaturierbar. Das sind unwiederbringliche Güter, die nicht mit Geld aufgewogen werden können, egal wie hoch die Summe ist.

 

Vor dem Hintergrund des Landschaftsschutzes, der Raumverträglichkeit und der bereits bestehenden Belastung der Region plädieren wir dafür, auf die Ausweisung weiterer Windvorranggebiete im Raum Nordthüringen zu verzichten. Eine Überprüfung der aktuell vorgesehenen Vorrangflächen ist aus unserer Sicht dringend angezeigt.

 

Das Land braucht einen klugen Mix grundlastfähiger Energieerzeugungsarten, die sozial verträglich, versorgungssicher, bezahlbar und umweltverträglich sind.

 

Wir bitten um eine Empfangsbestätigung und Stellungnahme zu allen Punkten unserer Einwendungen.