von Frank Kramer | Jan. 28, 2026 | Allgemein
Die AfD-Fraktion im Stadtrat Nordhausen hat einen Antrag zur Erarbeitung eines strategischen Personalentwicklungskonzepts mit Zeithorizont 2035 eingebracht. Das Konzept soll die Stadtverwaltung im Rahmen des laufenden Haushaltskonsolidierungsprozesses zukunftsfähig aufstellen.
„Die Personalkosten stellen einen wesentlichen und stetig wachsenden Anteil des städtischen Haushalts dar“, erklärt Fraktionsvorsitzender Frank Kramer. „Ohne strategische Planung besteht die Gefahr kurzfristiger und unsystematischer Konsolidierungsmaßnahmen. Unser Antrag schafft Transparenz und ermöglicht faktenbasierte Entscheidungen.“
Kernpunkte des Antrags
Der Antrag sieht eine umfassende Bestandsaufnahme der aktuellen Personalstruktur vor, einschließlich Aufgabenbereichen, Vollzeitäquivalenten und Personalkosten je Organisationseinheit. Eine systematische Aufgabenkritik soll bewerten, welche Tätigkeiten gesetzlich verpflichtend sind, strategische Bedeutung haben oder tatsächliche Wirkung für Bürgerinnen und Bürger entfalten.
Innerhalb von zehn Jahren soll eine Reduzierung der Personalkosten um etwa 10 Prozent erreicht werden – sozialverträglich durch natürliche Fluktuation, Nichtwiederbesetzung von Stellen sowie Qualifizierung und Umsetzung von Mitarbeitenden. Kein Stellenabbau per Kündigung ist vorgesehen.
Digitalisierung und Prozessoptimierung
Besonderes Augenmerk legt der Antrag auf die Optimierung von Verwaltungsprozessen, Entbürokratisierung sowie verstärkte Digitalisierung und Nutzung moderner IT- und KI-Anwendungen. Die sogenannte Meta-Ebene der „Verwaltung der Verwaltung“ soll kritisch geprüft und auf ein erforderliches Mindestmaß begrenzt werden.
Vergleich mit anderen Kommunen
Um fundierte Entscheidungen zu ermöglichen, sollen geeignete Vergleichskommunen ähnlicher Größe und Struktur identifiziert werden. Kennzahlen wie Personalquote, Aufgabenverteilung und Leistungskennzahlen sollen als Orientierung dienen.
Beteiligung und Transparenz
Der Personalrat soll frühzeitig eingebunden, die Fachausschüsse regelmäßig informiert werden. Das fertige Personalentwicklungskonzept ist dem Stadtrat bis spätestens 30. Juni 2026 zur Beschlussfassung vorzulegen. Eine regelmäßige Evaluierung soll die Zielerreichung überprüfen.
„Unser Antrag verfolgt ausdrücklich nicht das Ziel eines undifferenzierten Stellenabbaus, sondern die nachhaltige Modernisierung der Stadtverwaltung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sowie der finanziellen Stabilität unserer Stadt“, betont Kramer.
Häufig gestellte Fragen zum Personalentwicklungskonzept 2035
„Das ist ein Sparprogramm auf dem Rücken der Beschäftigten.“
Der Antrag sieht keinen Stellenabbau per Kündigung vor.
Vorgesehen ist eine sozialverträgliche Entwicklung über 10 Jahre:
- natürliche Fluktuation,
- Nichtwiederbesetzung,
- Qualifizierung und Umsetzung.
Ziel ist nicht weniger Menschen, sondern besser eingesetzte Ressourcen.
👉 Beschäftigte werden nicht abgebaut, sondern zukunftsfähig aufgestellt.
„Die Verwaltung ist jetzt schon überlastet – weitere Einsparungen gefährden die Leistungsfähigkeit.“
Genau deshalb fordert der Antrag eine systematische Aufgabenkritik.
Überlastung entsteht häufig durch:
- Doppelstrukturen,
- unnötige Bürokratie,
- interne Steuerungsebenen.
Durch Digitalisierung, Prozessoptimierung und klare Priorisierung können Mitarbeitende entlastet werden.
👉 Weniger ineffiziente Strukturen bedeuten mehr Zeit für Kernaufgaben.
„Aufgabenkritik ist subjektiv und politisch motiviert.“
Der Antrag fordert ausdrücklich:
- objektive Kriterien,
- messbare Wirkungen,
- Orientierung an Pflichtaufgaben und Gemeinwohl.
Zusätzlich:
- Vergleich mit anderen Kommunen,
- transparente Berichterstattung,
- Beteiligung der Fachausschüsse.
👉 Entscheidungen sollen daten- und wirkungsbasiert, nicht ideologisch getroffen werden.
„10 % weniger Personalkosten sind unrealistisch.“
Die Reduktion ist auf 10 Jahre verteilt.
Sie entspricht grob:
- altersbedingten Abgängen,
- Effizienzgewinnen durch Digitalisierung,
- organisatorischen Anpassungen.
Vergleichbare Kommunen haben ähnliche Ziele bereits erreicht.
👉 10 % in 10 Jahren ist maßvoll, realistisch und verantwortungsvoll.
„Der Antrag greift unzulässig in die Organisationshoheit der Verwaltung ein.“
Der Stadtrat hat:
- Budget- und Steuerungsverantwortung,
- das Recht, strategische Leitlinien vorzugeben.
Die konkrete Ausarbeitung bleibt Aufgabe der Verwaltung.
Der Antrag gibt Ziele und Rahmen, keine Detailanweisungen vor.
👉 Strategie ist Sache des Stadtrats – Umsetzung Sache der Verwaltung.
„Ein solches Konzept bindet zusätzliche Ressourcen und kostet erst einmal Geld.“
Kurzfristiger Aufwand ist richtig – aber:
Ohne Strategie entstehen dauerhaft höhere Kosten.
Ein fehlendes Konzept führt zu:
- ungeplanten Stellenmehrungen,
- ineffizientem Mitteleinsatz,
- kurzfristigen Notlösungen.
👉 Wer heute nicht investiert, zahlt morgen doppelt.
„Digitalisierung und KI können Verwaltung nicht ersetzen.“
Niemand behauptet, dass Technik Menschen ersetzt.
Ziel ist:
- Unterstützung bei Routinetätigkeiten,
- schnellere Bearbeitung,
- weniger Fehler und Doppelarbeit.
Dadurch bleibt mehr Zeit für Bürgerkontakt und Facharbeit.
👉 Digitalisierung ersetzt keine Menschen – sie entlastet sie.
„Der Vergleich mit anderen Kommunen ist nicht übertragbar.“
Der Antrag fordert geeignete Vergleichsstädte:
- ähnliche Größe,
- ähnliche Aufgabenstruktur,
- vergleichbare Finanzlage.
Es geht nicht um 1-zu-1-Übernahme, sondern um:
- Orientierung,
- realistische Benchmarks,
- Lernen aus Erfolgen und Fehlern.
👉 Vergleiche sind kein Zwang, sondern eine Entscheidungshilfe.
„Der Personalrat wird hier übergangen.“
Im Gegenteil: Der Antrag schreibt die Einbindung des Personalrats ausdrücklich fest.
Transparenz und Beteiligung sind zentrale Bestandteile.
Frühzeitige Einbindung verhindert Konflikte und stärkt Akzeptanz.
👉 Beteiligung ist kein Risiko – sie ist Voraussetzung für Erfolg.
„Warum ein Horizont bis 2035?“
Personalentwicklung ist langfristig:
- Altersstruktur,
- Nachwuchsgewinnung,
- Qualifizierung.
Ein langer Zeithorizont:
- vermeidet hektische Einschnitte,
- ermöglicht vorausschauende Planung,
- schafft Sicherheit für Beschäftigte.
👉 Langfristige Planung ist sozialer und effizienter als kurzfristiger Aktionismus.
von Redaktion | Jan. 25, 2026 | Allgemein
Die nnz berichtete am 22. Januar 2025 über die Notfallpläne im Landkreis, sollte es einmal zum „Blackout“ kommen. Die Nordhäuser AfD sieht ihre eigenen Anliegen in der Berichterstattung bestätigt.
Die AfD zeige Wirkung, meinte der Landtagsabgeordnete Jörg Prophet. Die Situation in Berlin habe gezeigt, wie „effizient“ staatliche Strukturen funktionieren, wenn der Stecker gezogen werde.
„Ein Notfallplan sollte mehr sein als nur ein verstaubter Ordner im Keller und vor allen Dingen der Bevölkerung vermitteln: Ja, wir sind vorbereitet. Das Berlin-Szenario wird bei uns nicht passieren“, teilt Prophet mit.
Man freue sich außerordentlich, dass man den Landrat mit der AfD-Anfrage „Notfall- und Krisenvorsorge im Landkreis Nordhausen“ von Anfang Januar dazu habe anregen können, über dieses wichtige Thema nachzudenken und die Einwohner des Landkreises darüber zu informieren. „Auch wenn unsere Anfrage offiziell noch nicht beantwortet ist, bürgerschaftliches Engagement lohnt sich“, so Prophet.
Jörg Prophet, Fraktionsvorsitzender der AfD im Kreistag Nordhausen
von Redaktion | Jan. 20, 2026 | Allgemein
In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Umwelt wurden zentrale Weichenstellungen für die Zukunft der Stadt Nordhausen diskutiert. Die AfD-Fraktion sieht dabei sowohl beim Einzelhandel als auch beim Wohnungsbau und der Stadtentwicklung insgesamt erheblichen Handlungsbedarf…
Einzelhandelskonzept gefährdet Standortentscheidung
Im Mittelpunkt der Sitzung stand der Antrag der AfD-Fraktion zur Änderung des bestehenden Einzelhandels- und Zentrenkonzepts. Hintergrund ist die bevorstehende Standortentscheidung eines bedeutenden Elektronikmarktes, der nur durch erhebliche Investitionen langfristig in Nordhausen gehalten werden kann. Am bisherigen Standort sind diese Investitionen aufgrund hoher Unterhaltskosten, ungünstiger Mietbedingungen und struktureller Einschränkungen – insbesondere der schlechten Erreichbarkeit der oberen Verkaufsflächen – nicht mehr realisierbar.
Das Unternehmen hat daher deutlich gemacht, dass es entweder an einen neuen, innenstadtnahen Standort wechseln oder sich vollständig aus Nordhausen zurückziehen muss. Der gewünschte Standort liegt jedoch rund 200 Meter außerhalb des im Einzelhandelskonzept festgelegten Bereichs und wäre nach aktueller Rechtslage nicht genehmigungsfähig. Die AfD-Fraktion beantragte daher eine Anpassung des Bebauungsplans. Alternativ wurde die Aufhebung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts beantragt, sollte eine Änderung nicht möglich sein.
In der intensiven Diskussion wurde fraktionsübergreifend deutlich, dass der politische Wille besteht, den Markt in Nordhausen zu halten. Der Antrag der AfD-Fraktion wurde schließlich mehrheitlich als Empfehlung an den Stadtrat weitergeleitet. Frank Kramer, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion, kritisierte insbesondere die passive Rolle der Verwaltung: „Passen wir unsere Instrumente nicht an die wirtschaftliche Realität an, verlieren wir dauerhaft Angebote, Arbeitsplätze und Steuereinnahmen.“
Bauturbo: Verwaltung blockiert Chancen
Unverständnis herrschte bei vielen Stadträten über den vorgelegten Grundsatzbeschluss zur Nichtanwendung des sogenannten Bauturbos, eines Bundesinstruments zur Beschleunigung des Wohnungsbaus. Aus Sicht der AfD-Fraktion zeigt dieser Beschluss, dass die Stadtentwicklungsabteilung weder Ideen noch den Willen erkennen lässt, vorhandene Werkzeuge aktiv für die Entwicklung Nordhausens zu nutzen.
Frank Kramer erklärte dazu: „Wenn der Bund uns Instrumente zur Verfügung stellt, um schneller Wohnraum zu schaffen und Stadtentwicklung voranzubringen, dann muss eine Verwaltung aufzeigen, wo und wie diese Instrumente sinnvoll eingesetzt werden können – und nicht Wege suchen, sie von vornherein auszuschließen.“ Darüber hinaus machte Frank Kramer deutlich, dass bei einem derart mächtigen Instrument eine klare Positivliste notwendig gewesen wäre, die aufzeigt, in welchen Bereichen der Bauturbo gezielt eingesetzt werden kann, um städtebauliche Ziele schnell, unbürokratisch und investorenfreundlich umzusetzen.
Eine solche Strategie legte die Verwaltung jedoch nicht vor. Auch die zusätzlich eingebrachten Leitlinien zum Bauturbo bewertete die AfD-Fraktion kritisch. Diese seien derart stark reglementiert, dass der eigentliche Beschleunigungseffekt nahezu vollständig verpuffe. Besonders problematisch sei dies vor dem Hintergrund, dass es in Nordhausen mehrere offene Stadtratsbeschlüsse gebe, die teilweise seit Jahren nicht umgesetzt wurden und mit Hilfe des Bauturbos kurzfristig realisierbar wären.
Linden am Blasiikirchplatz: AfD für Erhalt des Baumbestandes
Große Aufmerksamkeit erhielt auch der Bericht zum Zustand der Linden am Blasiikirchplatz. In der Vergangenheit wurde wiederholt betont, dass der Erhalt des Baumbestandes zwingende Voraussetzung für die Förderung des Projektes ist. Dennoch wurde nun durch ein von der beauftragten Baufirma eingeholtes Gutachten eine mögliche Gefährdung der Bäume ins Feld geführt, verbunden mit dem Wunsch nach Fällung und Neupflanzung. Während das Bauamt die Argumentation des Unternehmens teilweise nachvollzieht, sieht das Amt für Umwelt- und Grünordnung den Baumbestand weiterhin als erhaltenswert an. Aus Sicht der AfD-Fraktion ist diese Einschätzung maßgeblich.
Die Stadträtin und Landtagsabgeordnete Kerstin Düben-Schaumann sagt dazu: „Der Erhalt des Baumbestandes ist förderrelevant und stadtbildprägend. Solange das Umweltamt keine Notwendigkeit zur Fällung sieht, gibt es für uns keinen Grund, dieses Risiko einzugehen und das Projekt zu gefährden.“ Die AfD-Fraktion spricht sich daher ganz klar für den Erhalt der Linden am Blasiikirchplatz aus.
von Redaktion | Nov. 17, 2025 | Allgemein
Die AfD-Fraktion im Nordhäuser Stadtrat begrüßt, dass ihr Einsatz für den Erhalt der Parkplätze rund um den Blasiikirchplatz nun konkrete Wirkung zeigt…
Die aktuelle Beschlussvorlage der Verwaltung (BV/0527/2025) bestätigt, dass der Antrag vom 21. August 2024 den entscheidenden Impuls geliefert hat, um den Wegfall wichtiger Stellflächen zu verhindern und eine echte Kompensation sicherzustellen.
„Mit unserem Antrag hatten wir klar gefordert, dass die Interessen von Einzelhandel, Anwohnern, Kirchengemeinde und Innenstadtbesuchern geschützt werden müssen. Der Blasiikirchplatz und die angrenzende Kranichstraße gehören zu den meistgenutzten Parkräumen der Altstadt; ihr ersatzloser Wegfall wäre für viele Bürger eine unzumutbare Belastung gewesen.
Die nun vorgelegte Lösung trägt eindeutig die Handschrift unseres Antrages:
- Die Stadt wird verpflichtet, die wegfallenden Parkplätze in vollem Umfang zu kompensieren.
- Erste Ersatzstellplätze entstehen bereits bis Ende 2025.
- Zusätzliche barrierefreie Parkplätze direkt an der Kirche werden eingerichtet.
- Weitere Stellflächen werden im Zuge des Baufortschritts umgesetzt.
- Für Anwohner sollen zusätzlich Parkmöglichkeiten im Parkhaus der Marktpassage geschaffen werden.
Ohne unseren Antrag wären diese Maßnahmen überhaupt nicht auf den Tisch gekommen“, erklärt Fraktionsvorsitzender Frank Kramer.
„Wir haben von Anfang an deutlich gemacht, dass eine Neugestaltung des Platzes nicht zu Lasten der Innenstadt, der Gewerbetreibenden und der Anwohner gehen darf. Parkraum ist Standortfaktor und wir bleiben der Garant dafür, dass er erhalten bleibt. Den Erhalt und die Kompensation der Parkplätze gibt es ausschließlich dank unserer Initiative und ohne den Verlust von Fördergeldern.“
von Redaktion | Nov. 5, 2025 | Allgemein

Zur jüngsten Pressemitteilung der CDU zum Thema Repowering im Landkreis Nordhausen mahnt die AfD-Fraktion zu einer sachlicheren Debatte über die tatsächliche Leistungsfähigkeit erneuerbarer Energien.
„Wind und Sonne sind keine grundlastfähigen Quellen. Eine stabile Stromversorgung kann nicht auf wetterabhängigen Energieformen aufgebaut werden“, heißt es in der Erklärung des
Obwohl Deutschland über eine hohe installierte Windkraftleistung verfügt, tragen Anlagen
im Jahresdurchschnitt nur etwa 20 Prozent ihrer theoretischen Kapazität tatsächlich zur Stromversorgung bei.
„Wenn die CDU von Repowering spricht, sollte sie ehrlich sagen, dass mehr installierte Leistung nicht automatisch mehr Versorgungssicherheit bedeutet“, betont Jörg Prophet.
Die AfD fordert daher, die Energiepolitik an physikalischen Realitäten auszurichten.
Grundlastfähige Energieträger sind unerlässlich für eine langfristige Versorgungssicherheit, Planbarkeit und Wirtschaftlichkeit. Zugleich weist die AfD auf die Notwendigkeit hin, politische Entscheidungen konsistent zu
gestalten. „Zwischen öffentlicher Rhetorik und tatsächlicher Gesetzgebung darf kein Widerspruch bestehen“, so Jörg Prophet weiter und bezieht sich damit auf einen Antrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD vom 22. Oktober 2025 im Thüringer Landtag zur Änderung des Thüringer Landesforstanstaltsgesetzes. Danach soll es künftig möglich sein, auf sogenannten Kalamitätsflächen – also Flächen, auf denen Wald durch Sturm oder Borkenkäfer zerstört wurde – Windenergieanlagen zu errichten, ohne dass dort eine Wiederaufforstung erfolgen muss. Das ist politisches Schauspiel auf Kosten der Natur und der Bürger vor Ort.
Dabei hat die CDU Fraktion im Thüringer Landtag wiederholt erklärt, dass sie grundsätzlich keine Windenergieanlagen im Wald will. Beispielsweise hieß es 2020 noch: „Wir werden uns weiterhin mit aller Kraft für ein gesetzliches Verbot von Windanlagen im Wald einsetzen. …
Windräder haben im Wald nichts zu suchen.“
„Bemerkenswert ist, dass die CDU nun die Nutzung von Kalamitätsflächen für Windkraftanlagen befürwortet – nachdem sie jahrelang jede Form von Windenergie im Wald
kategorisch abgelehnt hat. Diese Kehrtwende wirft Fragen zur energiepolitischen Verlässlichkeit und zur strategischen Ausrichtung der Partei auf“, gibt Jörg Prophet zu bedenken.
Wieder einmal zeigt sich: Wahlversprechen gelten nur bis kurz nach der Wahl.
von Redaktion | Nov. 3, 2025 | Allgemein
Stellungnahme der AfD-Fraktion im Kreistag Nordhausen zum Entwurf des Sachlichen Teilplans Windenergie Nordthüringen für die 3. Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung
Stellungnahme gegen die Planung neuer Vorranggebiete im Landkreis Nordhausen
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Landkreis Nordhausen wurden mehrere neue Windvorranggebiete durch die RPG Nordthüringen ausgewiesen. Derzeit sind schon Windenergieanlagen (WEA) im Bereich Uthleben, Wipperdorf und Hörningen in Betrieb. Die Kreistagsfraktion der AfD Nordhausen spricht sich gegen die Ausweisung weiterer Windvorranggebiete im Planungsraum aus. Nach unserer Auffassung ist der bestehende Ausbaugrad der Windenergie in der Region bereits hoch, und zusätzliche Vorrangflächen würden zu einer unverhältnismäßigen Belastung des Landschaftsbildes, der Bevölkerung und der natürlichen Umwelt führen.
Die Bevölkerung erwartet nachvollziehbare Informationen über Nutzen und Risiken von Windkraftanlagen in der Region.
Das sogenannte Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) übergeht die Verantwortung der Kommunen, höhlt damit deren Planungshoheit aus und reduziert die demokratische Beteiligung dramatisch.
Nordthüringen verfügt über landschaftlich besonders wertvolle Gebiete mit erheblicher Bedeutung für Naturerlebnis, Artenvielfalt und Tourismus. Die Errichtung zusätzlicher Windenergieanlagen würde:
- das charakteristische Landschaftsbild dauerhaft verändern,
- den ökologischen Zusammenhang zwischen Schutzgebieten beeinträchtigen,
- den Erholungswert weiter Teile des ländlichen Raumes mindern,
- durch Infraschall zusätzliche gesundheitliche Gefährdung für Mensch und Tier verursachen und das Vorsorgeprinzip komplett außer Acht lassen, den Vogelschutz und das Vorkommen geschützter Arten wie Rotmilan und anderer Greifvogelarten und Fledermauspopulationen durch Kollision mit den Rotorblättern gefährden und sie durch Lärm und visuelle Störungen aus ihren angestammten Lebensräumen vertreiben,
- durch Abrieb von Rotorblättern und Mikroplastikemissionen potenzielle Umweltbelastungen hervorrufen,
- dadurch unsere Böden und das Grundwasser kontaminieren,
- massive Verdichtung des Bodens durch den Eintrag von großen Mengen Stahl und Beton für Zufahrten, Fundamente und Trassen bedeuten, die nach Abbau des Windrades im Boden verbleiben,
- lokal unser Mikroklima beeinflussen, Temperatur und Luftfeuchtigkeit verändern und damit auch zur Austrocknung der Böden führen,
- die Umgebung durch fehlende Gefahrenabwehrkonzepte bei Havarien einem Risiko aussetzen (Es besteht bis heute immer noch keine TÜV-Pflicht. Windräder gelten nach Baurecht als „privatrechtlich betriebene Energieanlagen“. Der Betreiber selbst entscheidet wann, wie und ob überhaupt geprüft wird.)
- im Brandfall umliegende Felder und Wälder gefährden, da passende Löschtechnik fehlt und gezielte Löschmaßnahmen aufgrund der Höhe der Anlagen nicht möglich sind,
- die Versorgungssituation mit Energie keinesfalls verbessern, da die tatsächliche Ausbeute (auch Kapazitätsfaktor oder Volllaststundenanteil) von Onshore-Windenergieanlagen (WEA) in Deutschland typischerweise bei etwa 20 Prozent und in Ausnahmefällen in guten Windlagen bei maximal 30 % der Nennleistung der Anlage liegt,
- Beobachtungen vieler Bewohner des Landkreises zufolge mit militärischen Tiefflugrouten kollidieren.
Ein weiteres Problem ist die maximale Lebensdauer der Windräder von circa 20 Jahren. Nach diesem Zeitraum erhalten die Betreiber keine Förderung mehr über das Erneuerbare-EnergienGesetz, das Geschäft ist nicht mehr lukrativ. Es ergeben sich durch den Abbau Entsorgungsprobleme. Der größte Teil der Materialien, aus denen die Rotorblätter bestehen, sind hochkomplexe Verbundstoffe (z.B. Glas- und Karbonfasern) und Balsaholz, für das Regenwald abgeholzt wird.
Das Recycling dieser Werkstoffe ist derzeit noch nicht möglich, da es an Verfahren hierfür fehlt. Es bleibt nur die Möglichkeit der Lagerung auf speziellen Halden, bis Recyclingverfahren gefunden und getestet werden oder das Schreddern und Verheizen als Granulat bei der Zementherstellung mit hohen Emissionen.
Wenn ein Betreiber Insolvenz anmeldet, kann der Rückbau auf den Grundstückseigentümer oder die öffentliche Hand (Gemeinde) übergehen. Es gibt zwar eine gesetzliche Pflicht finanzielle Rückstellungen oder Sicherheiten für den Rückbau zu hinterlegen, aber die Höhe und die Kontrolle darüber sind meist unzureichend, da auch nicht die vollständige Beseitigung der Fundamente inclusive Pfahl- und Tiefengründung dafür veranschlagt werden.
Ohne ausreichende Rücklagen droht also eine Kostenbelastung für Steuerzahler oder Verpächter.
Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die Errichtung neuer Anlagen in naturnahen Landschaften zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der Immobilienbewertung in angrenzenden Ortschaften führt. Dies betrifft sowohl die Wohn- als auch die touristische Nutzung.
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Bereits heute bestehen in der Region zahlreiche genehmigte und errichtete Windparks. Eine Ausweitung der Vorranggebiete würde zu einer Übernutzung des verfügbaren Raumes führen.
Befürworter und Fans der Energiegewinnung aus Windkraft mit niedrigem Wirkungsgrad sind immer die, die in möglichst großer Entfernung zu diesen Anlagen wohnen, demzufolge auch nicht von den vielen negativen Auswirkungen betroffen sind und daran 20 Jahre lang verdienen.
Wir dürfen bei der ganzen Diskussion niemals vergessen: Flora und Fauna sind nicht renaturierbar. Das sind unwiederbringliche Güter, die nicht mit Geld aufgewogen werden können, egal wie hoch die Summe ist.
Vor dem Hintergrund des Landschaftsschutzes, der Raumverträglichkeit und der bereits bestehenden Belastung der Region plädieren wir dafür, auf die Ausweisung weiterer Windvorranggebiete im Raum Nordthüringen zu verzichten. Eine Überprüfung der aktuell vorgesehenen Vorrangflächen ist aus unserer Sicht dringend angezeigt.
Das Land braucht einen klugen Mix grundlastfähiger Energieerzeugungsarten, die sozial verträglich, versorgungssicher, bezahlbar und umweltverträglich sind.
Wir bitten um eine Empfangsbestätigung und Stellungnahme zu allen Punkten unserer Einwendungen.
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