„AfD-Politker im Visier der Behörde“ – Was für eine sensationelle und klickstarke Schlagzeile der Thüringer Allgemeinen! Was kann da nur für eine Straftat geschehen sein? Fahrerflucht, Steuerhinterziehung, Mord?
ein Kommentar von Jörg Prophet
„Nichts passiert aus Zufall!“ – so ein gern benutzter Ausruf meiner Mutter, wenn sie mich zu mehr Planung und Regelkonformität in meinem Tagesablauf ermahnen wollte. Und ganz verkehrt ist das ja auch nicht, denn alles Handeln basiert auf Gründen. So wird es auch den Kollegen des Ordnungsamtes Nordhausen beim Amtshilfeersuchen bei der Polizei gegangen sein. Eine Verordnung des Landkreises schien verletzt – Kontrolle nötig…
Die Polizei kontrollierte eine im Umbau befindliche Gaststätte. Ob das nun ganz zufällig passierte sei dahin gestellt. Vermuten kann man auch Hinweise aus der Bevölkerung zu Unregelmäßigkeiten. Diesen Trend kennen wir ja schon aus anderen Zeiten.
So stellte das Ordnungsamt eben fest, was es meinte feststellen zu müssen und wird nach erwiesenem Verstoß / oder Regelkonformität handeln oder auch nicht.
Pikant und nicht mehr zufällig ist die Zuleitung von dienstinternen Vorgängen an die Presse. Und schon sprudelt der Vollzugsdienst des Landkreises mit detaillierten und subjektiven (noch nicht geprüften Indizien) gegen den angeblichen Landratskandidaten der AfD.
Eine nicht geöffnete Gaststätte, durch Umbau mehr Baustelle als Speiselokal, wird nun zum konspirativen Ausschank während der Prohibition. Interessant werden die angetroffenen Personen nur durch ihre AfD-Mitgliedschaft. Da pressen sich die Zufälle mit Vermutungen zu …. ja zu was denn nun? Einen Staatsstreich oder ein mögliches Ordnungsgeldverfahren gegen einen Bürger?
Die Thüringer Allgemeine stellt sich mit solchen „Meldungen“ ganz in den Dienst von Matthias Jendricke, der 2021 als Landrat der SPD bestätigt werden möchte. Er lässt neben Rufschädigung einer Gaststätte ein AfD-Mitglied wegen einer vermeintlichen Ordnungswidrigkeit medial hinrichten. Damit das Landratsamt nun nicht noch die „Blitzer-Statistik“ einzelner Kreistagsmitglieder in der TA veröffentlicht, sollte eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das DSGVO gegen den Herrn Landrat Jendricke klären, was in der Presse lanciert werden darf und was nicht.
Ihr Jörg Prophet
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