Da reibt sich der Bürger verwundert die Augen: ganze sechs gewählte Kandidaten treten ihr Mandat im Kreistag nicht an. Gerade bei den Kommunalwahlen kann der Bürger zwischen Parteien und Kandidaten sehr fein unterscheiden und seine Stimme der Souveränität der Partei und/oder dem Kandidaten geben.
„Aber nur zehn Tage nach der Kommunalwahl verabschieden sich die prominenten Stimmenfänger aus den Kandidatenlisten. Warten doch die gut bezahlten Jobs in der Verwaltung auf die Stelleninhaber. Rechtlich ist das sicher möglich, moralisch ist es verwerflich!“, so Herr Prophet als Sprecher der AfD Nordhausen. Für den Regionalverband ist dieses Vorgehen inakzeptabel, auch wenn das Gesetz es zulässt. „Wir fordern vom Gesetzgeber, dass er diese Wählertäuschung unterbindet.“ Im Land Bayern sind diese ‚Scheinkandidaturen‘ bereits gesetzlich untersagt.
Sicher sei der Wähler nur mit der AfD: alle gewählten Kandidaten nehmen das Mandat an und arbeiteten daran, gegebenes Vertrauen zu rechtfertigen.
So wie zuletzt die Wähler in Bremen, wird man auch in Thüringen erkennen müssen, dass es nur zwei Parteien gibt: die AfD und die Etablierten.