In der Seuchenzeit und im normalen Leben vermisst der Bürger immer wieder Personen und demokratische Einrichtungen, welche ihn und seine individuellen Grundrechte vor Übergriffen schützt. Im Rahmen der Gewaltenteilung erfüllen dies auf kommunale Ebene hohe Wahlbeamte. Im normalen Betrieb der Gesellschaft als wichtiger Baustein der Bürokratie tätig, fest in die Thüringer Verfassung und Kommunalordnung eingebunden, sind sie kommunalpolitische Transformatoren.
Mitnichten sind sie aber von den übergeordneten Bürokratiestrukturen eingesetzt oder bemächtigt. Nein, sie werden vom Souverän – dem steuer- und abgabenleistenden Bürger – gewählt. Ihre scheinbare Macht haben sie von der Basis der Demokratie – dem Volk – erhalten.

So schrumpft bei genauer Betrachtung ihre Scheingröße auf den realen Begriff des Dienstleisters zusammen. Ein Dienstleister, an den Interessen und Notwendigkeiten der Bürger verpflichtet, und ihnen zur Rechenschaft genötigt.

Die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes haben zum Schutz der Demokratie vor Willkür und totalitären Erscheinungen den Wahlbeamten das Remonstrationsrecht eingeräumt.

Dieses Recht und diese Pflicht macht aus dem beliebigen Vollstrecker einen, seinem Gewissen verpflichteten Demokraten im Wahlamt. Nicht nur Anweisungen gegen Recht und Anstand und Menschlichkeit finden hier in der gesetzlich verankerten Verweigerung ein Schild für den Bürger gegen Unbilden ideologischer und demokratiefeindlicher Bestrebungen. Auch in der Richtung nach oben dient dieses Recht dazu, jenes einzufordern oder einzuklagen was dem machtverleihenden Wahlsouverän Ungemach bereitet.

Konkret gilt es hier das einzufordern, was unter Umgehung aller Parlamente umgesetzt werden soll: nicht verhältnismäßige Reaktion in Land und Bund, die in der Bewertung zwischen Nutzen und Schaden eben zum Nachteil der Mehrheit führt.

Ausgangssperre, Alkoholverbot, Kontaktbeschränkungen, Einschränkung der Grundrechte von freier Bewegung bis zum Versammlungsrecht müssen doch auf Widerstand treffen. Wer nimmt denn hier die Verantwortung wahr für jene, die existentiell bedroht und ggf. vernichtet werden. Wer tritt denn auf gegen freiheitsbeschränkende Maßnahmen aller Couleur, wer bietet der Blockwarts-Mentalität Einhalt, wer verhindert Hilfspolizisten im Vollzugseinsatz, wer legalisiert denn Verfügungen zu Gesetzesstatus?

Die Antwort ist einfach: die, die uns schützen sollten, führen in moralischer Beliebigkeit alles und jedes aus, entwickeln vielleicht sogar Freude in einer bürokratisch-administrativen Kreativität und rennen um die Wette im vorauseilenden Gehorsam. Bückling nach oben.
Entweder waren Moral und die Verantwortung die ersten Opfer der Mikrobe geworden oder die Missachtung des Souveräns hat System.

In der Realität wird der Wahlbeamte schadlos gehalten durch die Hand, welche ihn füttert und der Souverän wird durch Akzeptanz von Grundrechtsverletzungen in den heimischen Arrest gesteckt.

Der Tag kommt, an dem Fragen gestellt werden. Und dann sollte man seinem Gewissen nicht zumuten müssen, die eigene Meinung an der Garderobe zur bürokratischen Karriere abgegeben zu haben.
Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben sich bei der Gewaltenteilung einiges gedacht und vieles bedacht. Dunkle Schatten galt es zu verhindern.

Mit Beliebigkeit als Moralersatz haben sie nicht rechnen können.

Ihr Jörg Prophet