Die Absicht der Regierung

Am 10. Dezember 2018 wollen Merkel und Maas den internationalen Pakt der Vereinten Nationen annehmen (Global Compact for Migration), der Migranten aus aller Welt weitgehende Rechte zur Migration nach Deutschland zusichert.

Dieser Pakt wurde bislang am Bundestag vorbei und unter gezieltem Ausschluss der Öffentlichkeit ausgearbeitet. Bewusst wurde eine Behandlung und Ratifizierung in den nationalen Parlamenten umgangen. Dieser Pakt soll angeblich rechtlich nicht bindend sein. Eine Unterzeichnung ist nicht erforderlich. Entscheidend ist aber die Absicht der Umsetzung der dort formulierten Beschlüsse.

Mit der Praktizierung des im Pakt definierten Vorgehens kann daraus völkerrechtliches Gewohnheitsrecht ohne demokratische Legitimation zum verpflichtenden Vertrag für die Zukunft werden. Dies darf nicht ohne die Zustimmung der betroffenen Bevölkerung geschehen.

In Dänemark, Polen, Tschechien, Slowenien, Ungarn, Schweiz, Australien, Russland, China und den USA wurde der Migrationspakt bereits abgelehnt. Wahre Europäer müssen den Austausch der Bevölkerung durch Angehörige völlig fremder Kulturen verhindern. Es ist 1 vor 12 – dazu darf es nicht kommen.

Der Migrationspakt

 Der „Global Compact for Migration“ ist ein Umsiedlungsprogramm typischer Wirtschaftsflüchtlinge. Illegale Migration wird mit legaler Migration gleichgesetzt. Alle Migranten bekommen die gleichen Zugangsrechte. Es wird keine Integration in die Kultur der Einwanderungsländer erwartet. Die eigene Kultur und Rechtsordnung (z. B. Scharia) kann beibehalten werden.

Den Eingewanderten sollen die gleichen Zugangsrechte zum Sozialsystem zugesprochen werden wie den Einheimischen. Die Rechte der Migranten werden über die Rechte der Zielländer gestellt. Entstehende Probleme sollen nicht veröffentlicht werden.