Die AfD-Fraktion im Nordhäuser Stadtrat möchte die Zweitwohnungssteuer abschaffen und hat für die nächste Sitzung folgenden Beschlussantrag gestellt: „Der Stadtrat möge beschließen: Die ‚Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Nordhausen‘ wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufgehoben.“ Die Steuer habe den gewünschten Effekt der Erhöhung der Hauptwohnsitze, insbesondere durch die Studenten der Hochschule, nicht erreicht. Die Einnahmen seien nicht signifikant; die Steuer vielmehr negativ für das Image Nordhausens als Hochschulstadt.
In der Begründung zum Antrag heißt es:
  1. Mit Blick auf die Aussagen des Sachverständigen für den Wohnungsmarkt bei der jüngsten Sitzung der „Arbeitsgruppe Wohnen“ ist die Beibehaltung der Steuer kontraproduktiv. Der Sachverständige hatte gesagt, dass die Gruppe der Studenten zu den wenigen Personenkreisen gehöre, die die Bevölkerung in Nordhausen stabilisiere. Deshalb sollte man die Hochschüler nicht mit einem Steuerbescheid in Nordhausen begrüßen und sie nicht als Einnahmenbeschaffer missbrauchen. Das gilt besonders in Zeiten, in denen nach Aussagen der Stadtverwaltung die Kassen voll sind. Nordhausen braucht zur nötigen Belebung weniger Restriktionen, braucht positive Initiativen statt Steuerbürokratie.
  2. Aus den Zahlen zu den Haupt- und Nebenwohnsitzen der vergangenen 10 Jahren, die seitens der Stadtverwaltung vorgelegt wurden, ergibt sich, dass die mit der Einführung der Steuer erhoffte Erhöhung der Hauptwohnsitze – insbesondere jener von Studenten der Hochschule – nie stattgefunden hat. Die Zahlen der Haupt- und Nebenwohnsitze unterliegen diskontinuierlichen Schwankungen. Ein Trend ist nicht erkennbar – auch nicht im Jahr der Einführung. Die Steuer hat den gewollten Effekt nicht entfaltet.
  3. Die Einnahmen aus der Steuer belaufen sich nach Angaben der Stadtverwaltung zwischen 30.000 bis 37.000 Euro pro Jahr. Ebenfalls nach Angaben der Stadtverwaltung sind 3 Mitarbeiterinnen mit den Arbeiten zur Erhebung, Abrechnung, Mahnung usw. der Zweitwohnungssteuer befasst, wenn auch nicht in vollem Umfang ihrer Arbeitszeit. Der sich daraus ergebende Kostenaufwand dürfte geschätzt jährlich um die 10.000 Euro bis 15.000 Euro betragen. Somit blieben Netto-Erlöse von lediglic rund 15.000 Euro. Dem wäre noch der in Punkt 1 der Begründung genannte negative Image-Effekt der Steuer entgegenzusetzen.
Jörg Prophet,
AfD-Fraktionsvorsitzende im Nordhäuser Stadtrat