Kleine Anfrage 3339 – des Abgeordneten Kießling (AfD)

Medienberichten zufolge hatte im Jahr 2017 das Thüringer Landesbergamt einem Walkenrieder Unternehmen erlaubt, am Kuhberg in der Rüdigsdorfer Schweiz auf einer Fläche von zunächst 1,9 Hektar Gips abzubauen. Dieser Abbau soll im Jahr 2019 beginnen. Vor diesem Hintergrund führten circa 200 Personen eine Sternwanderung zum Kuhberg in der Rüdigsdorfer Schweiz durch, um gegen den geplanten Gipsabbau zu demonstrieren. Entsprechend eines neuen Rahmenbetriebsplans soll ein in Rottleberode ansässiges Unternehmen den Gipsabbau bis zum Jahr 2100 in der Gegend um Nordhausen planen.
Ich frage die Landesregierung:

  1. Wann und bei welcher Behörde haben die beiden oben in Bezug genommenen Unternehmen den Gipsabbau in den betroffenen Gebieten beantragt und welchen Flächenumfang haben die beantragten Abbaugebiete (bitte nach Genehmigungsbehörde, Antragsdatum, Genehmigungsdatum, Genehmigungsbegründung, Behördenauflagen, betroffenen Landkreisen, Gemeinden, Ortsteilen, Flur, Flurstücken und Ausdehnung in Hektar aufschlüsseln)?
  2. Für welche Zeiträume wurde der Gipsabbau in den oben genannten Gebieten durch die zuständigen Behörden genehmigt (bitte nach Abbaugebiet, Abbauunternehmen, Genehmigungsbehörde und in Jahresscheiben aufschlüsseln)?
  3. Wurden im Rahmen der beantragten Gipsabbaugebiete in der Rüdigsdorfer Schweiz Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt und falls nicht, warum nicht (bitte nach Beginn, Dauer, rechtlichem Umfang, Inhalt, Prüfungsbehörde und Ergebnis der Prüfung aufschlüsseln)?
  4. Welche geschützten und nicht geschützten Tier- und Pflanzenarten sind in den geplanten Abbaugebieten in der Rüdigsdorfer Schweiz ansässig und welche Auswirkungen wird der Gipsabbau nach Einschätzung der Landesregierung auf diese Arten haben?